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Fachdienst Kindschaftsrechtliche Beurkundungen

Hier erteilen wir Auskünfte aus dem Sorgeregister und nehmen Urkunden auf über

  • gemeinsame elterliche Sorge
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Unterhaltsverpflichtung

Kontaktformular

Sie möchten eine kindschaftrechtliche Beurkundung aufnehmen, Unterlagen nachreichen oder sich die Kopie einer bereits aufgenommenen Urkunde zusenden lassen? Dann verwenden Sie bitte unser Online-Formular. Ihre Daten werden auf diesem Weg sicher und schnell übermittelt.

Ansprechpersonen Beurkundungen/Sorgeregisterauskunft (nach dem Nachnamen des Kindes, bei ungeborenen Kindern nach dem Nachnamen der Mutter):

A, B: Telefon +(49) 09131 / 86 – 1751

C, D, F, G, H, J, K, N, P, R, X, Y: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2114

E, M, O, T, V: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2657

I, L, Q, S, U, Z: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2525

W: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2652

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Montags ist eine individuelle Terminvereinbarung von 15 bis 18 Uhr möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.

 

Es wurden 4 Serviceleistungen gefunden

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst

Gemeinsame Sorge; Erklärung

Nicht miteinander verheiratete Eltern können eine Sorgeerklärungen abgeben. Diese wird vom Jugendamt beurkundet.

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst

Sorgerecht; Beantragung einer Auskunft aus dem Sorgeregister

Das Jugendamt erteilt auf Antrag eine schriftliche Auskunft bezüglich des alleinigen Sorgerechts für die mit dem Vater des Kindes nicht verheiratete Mutter.
Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst

Unterhaltsverpflichtung; Öffentliche Beurkundung

Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst

Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.