Fachdienst Kindschaftsrechtliche Beurkundungen
Hier erteilen wir Auskünfte aus dem Sorgeregister und nehmen Urkunden auf über
- gemeinsame elterliche Sorge
- Vaterschaftsanerkennung
- Unterhaltsverpflichtung
Kontaktformular
Sie möchten eine kindschaftrechtliche Beurkundung aufnehmen, Unterlagen nachreichen oder sich die Kopie einer bereits aufgenommenen Urkunde zusenden lassen? Dann verwenden Sie bitte unser Online-Formular. Ihre Daten werden auf diesem Weg sicher und schnell übermittelt.
Ansprechpersonen Beurkundungen/Sorgeregisterauskunft (nach dem Nachnamen des Kindes, bei ungeborenen Kindern nach dem Nachnamen der Mutter):
A, B: Telefon +(49) 09131 / 86 – 1751
C, D, F, G, H, J, K, N, P, R, X, Y: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2114
E, M, O, T, V: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2657
I, L, Q, S, U, Z: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2525
W: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2652
Anschrift
Öffnungszeiten
Montags ist eine individuelle Terminvereinbarung von 15 bis 18 Uhr möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.
Es wurden 4 Serviceleistungen gefunden
Gemeinsame Sorge; Erklärung
Nicht miteinander verheiratete Eltern können eine Sorgeerklärungen abgeben. Diese wird vom Jugendamt beurkundet.
Sorgerecht; Beantragung einer Auskunft aus dem Sorgeregister
Unterhaltsverpflichtung; Öffentliche Beurkundung
Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.
Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung
Gemeinsame Sorge; Erklärung
Nicht miteinander verheiratete Eltern können eine Sorgeerklärungen abgeben. Diese wird vom Jugendamt beurkundet.
Sorgerecht; Beantragung einer Auskunft aus dem Sorgeregister
Unterhaltsverpflichtung; Öffentliche Beurkundung
Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.