Fachdienst Kindschaftsrechtliche Beurkundungen
Hier erteilen wir Auskünfte aus dem Sorgeregister und nehmen Urkunden auf über
- gemeinsame elterliche Sorge
- Vaterschaftsanerkennung
- Unterhaltsverpflichtung
Kontaktformular
Sie möchten eine kindschaftrechtliche Beurkundung aufnehmen, Unterlagen nachreichen oder sich die Kopie einer bereits aufgenommenen Urkunde zusenden lassen? Dann verwenden Sie bitte unser Online-Formular. Ihre Daten werden auf diesem Weg sicher und schnell übermittelt.
Ansprechpersonen Beurkundungen/Sorgeregisterauskunft (nach dem Nachnamen des Kindes, bei ungeborenen Kindern nach dem Nachnamen der Mutter):
A: Telefon +(49) 09131 / 86 – 1751
B, U, V: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2102
C, D, F, G, H, J, K, N, P, R, X, Y: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2114
E, M, O, T: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2657
I, L, Q, Z: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2546
S: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2525
W: Telefon +(49) 09131 / 86 – 2652
Anschrift
Öffnungszeiten
Montags ist eine individuelle Terminvereinbarung von 15 bis 18 Uhr möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.
Es wurden 4 Serviceleistungen gefunden
Gemeinsame Sorge; Erklärung
Nicht miteinander verheiratete Eltern können eine Sorgeerklärungen abgeben. Diese wird vom Jugendamt beurkundet.
Sorgerecht; Beantragung einer Auskunft aus dem Sorgeregister
Unterhaltsverpflichtung; Öffentliche Beurkundung
Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.
Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.
Gemeinsame Sorge; Erklärung
Nicht miteinander verheiratete Eltern können eine Sorgeerklärungen abgeben. Diese wird vom Jugendamt beurkundet.
Sorgerecht; Beantragung einer Auskunft aus dem Sorgeregister
Unterhaltsverpflichtung; Öffentliche Beurkundung
Eine Urkundsperson des Jugendamts ist befugt, die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Abkömmlings, der das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, öffentlich zu beurkunden.
Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.