Abwassergebühren sparen

Stand: 11.05.2023

Nutzen Sie absetzbare Wassermengen: Für Wasser, das auf dem Grundstück verbraucht und nicht in den Kanal eingeleitet wird (z.B. Gartenwasser), muss keine Schmutzwassergebühr gezahlt werden.

Für nachweislich auf dem Grundstück verbrauchte oder zurückgehaltene Wassermengen muss keine Schmutzwassergebühr gezahlt werden. Hiervon profitieren insbesondere Gartenbesitzer*innen. 

In Hand läuft Wasser.Sie haben dazu 2 Möglichkeiten:  

  1. Sie können den Wasserverbrauch im Garten über einen geeichten und verplombten Gartenwasserzähler erfassen. Diesen haben Gebührenpflichtige auf eigene Kosten fest zu installieren (§ 10 Absatz 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung - BGS/EWS).

    Wichtiger Hinweis:
    Bei Gartenwasserzählern bedeutet "fest installiert", dass der Wasserzähler grundsätzlich in der Gartenwasserleitung im Haus montiert werden muss.
       Gartenwasserzähler am Außenhahn werden nur dann anerkannt, wenn die hausinterne Wasserinstallation einen Inneneinbau unmöglich macht (z.B. Zirkulationsleitung). In solchen Fällen ist ein Nachweis über die bauliche Situation erforderlich.
      
  2. Alternativ können Sie den Wasserverbrauch im Garten über eine pauschale Berechnung berücksichtigen lassen, die sich an der Größe des Gartens orientiert.
    Dies ist ab einer Gartenfläche von 100 m² möglich, sofern das Wasser für die Gartenbewässerung ausschließlich aus einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung bezogen wird (also z. B. nicht aus einem eigenen Brunnen oder einer Zisterne).

Für Gartenflächen zwischen 100 m² und 200 m² ist eine pauschale Ermäßigung in Höhe von 10 m³ jährlich möglich, ab einer Gartengröße von 200 m² beträgt die pauschale Ermäßigung 15 m³ pro Jahr. 

Wichtig:
Alle Änderungen bei den Sachverhalten, die der Gebührenermäßigung zugrunde liegen (z.B. ein Umzug, der Wegfall oder eine Verkleinerung der Gartenfläche) müssen sofort dem Entwässerungsbetrieb mitgeteilt werden.

Anderenfalls kann es zu Rückforderungen von Gebühren kommen!

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