Gewerblicher Güterkraftverkehr; Beantragung einer Erlaubnis

Wer in Deutschland als Unternehmer gewerbsmäßig Güter mit Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen transportieren will, braucht eine Erlaubnis. Beim grenzüberschreitenden Transport ist eine sogenannte Gemeinschaftslizenz für Kraftfahrzeuge über 2,5 Tonnen erforderlich.


Stand: 08.09.2023. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Güterkraftverkehr - Erteilung weiterer Abschriften beantragen

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Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr beantragen

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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

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