Asylbewerber; Beantragung einer Auszugsgestattung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Befreiung von der Wohnpflicht in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften gewährt werden.  Leistungsberechtigte dürfen dann in einer privaten Wohnung wohnen.


Stand: 11.12.2023. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Asylbewerberleistungsrecht

  • Buchstaben A - Kh: Zimmer 410, Telefon + (49) 09131 / 86 - 2756
  • Buchstaben Ki - Z: Zimmer 410, Telefon + (49) 09131 / 86 - 1946

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
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