Breitbandausbau; Beantragung der Verlegung oder Änderung einer Telekommunikationsleitung im öffentlichen Straßengrund

Wenn ein Telekommunikationsunternehmen öffentlichen Straßengrund für die Verlegung von Telekommunikationslinien oder die Änderung von bereits verlegten Leitungen nutzen will, muss es hierfür eine Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz beantragen.


Stand: 31.01.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Sondernutzung nach Straßenrecht (Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten)

Sie können einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis für Bundes- und Staatsstraßen außerhalb von Ortsdurchfahrten beim zuständigen Staatlichen Bauamt online einreichen.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Erlanger Stadtwerke AG (ESTW)

Anschrift

Äußere Brucker Straße 33
91052 Erlangen

Öffnungszeiten