Brand- und Katastrophenschutz; Alarmierungsplanung

Für die Alarmierungsplanungen im Brand- und Katastrophenschutz sind die Kreisverwaltungsbehörden und für die Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zuständig.
Stand: 06.02.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Amt für Brand- und Katastrophenschutz

Amtsleitung: Friedhelm Weidinger

Anschrift

Äußere Brucker Straße 32
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Die Erreichbarkeit ist zu jeder Zeit sichergestellt.