Katastrophenschutz; Durchführung von Übungen
Die Kreisverwaltungsbehörden haben als Vorbereitungsmaßnahmen in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen unter Beteiligung der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten durchzuführen.
Stand: 23.10.2024. Link zum BayernPortal
Informationen
Durch Katastrophenschutzübungen sollen die Führungsstrukturen im Katastrophenschutz sowie die Einsatzbereitschaft und das Zusammenwirken der Einsatzkräfte erprobt und überprüft werden.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Amtsleitung: Friedhelm Weidinger
Anschrift
Äußere Brucker Straße 32
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Die Erreichbarkeit ist zu jeder Zeit sichergestellt.