Katastrophenschutzpläne; Erstellung und Fortschreibung

Alle Katastrophenschutzbehörden in Bayern haben insbesondere allgemeine Katastrophenschutzpläne und, soweit erforderlich, besondere Alarm- und Einsatzpläne, sogenannte Katastrophenschutz-Sonderpläne, zu erstellen und fortzuschreiben.


Stand: 12.10.2023. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Amt für Brand- und Katastrophenschutz

Amtsleitung: Friedhelm Weidinger

Anschrift

Äußere Brucker Straße 32
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Die Erreichbarkeit ist zu jeder Zeit sichergestellt.