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Betreuungsgerichtshilfe; Unterstützung der Gerichte

Die Betreuungsbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten wirken in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.


Stand: 28.01.2025. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Betreuungsstelle

Weitere Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um Rechtliche Betreuung und Vorsorge finden Sie hier.

Aufgrund von internen Umzügen ist die Betreuungsstelle von 7. bis 17. April telefonisch und per E-Mail nur eingeschränkt erreichbar.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Montag: individuelle Terminvereinbarung von 15:00 – 18:00 Uhr möglich