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Betreuungsgerichtshilfe; Unterstützung der Gerichte

Die Betreuungsbehörden in den Landratsämtern und kreisfreien Städten wirken in Verfahren mit, in denen das Amtsgericht über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat.


Stand: 05.05.2025. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Betreuungsstelle

Weitere Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um Rechtliche Betreuung und Vorsorge finden Sie hier.

Anschrift

Nägelsbachstraße 40
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Zusätzliche Termine außerhalb der Öffnungszeiten:

Außerhalb der regulären Öffnungszeiten können zusätzlich individuelle Termine vor Ort vereinbart werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.