Betreuungswesen; Mitarbeit in Fachgremien
Die Betreuungsstellen in den Landratsämtern und kreisfreien Städten können sich in örtlichen und überörtlichen Fachgremien einbringen.
Stand: 29.10.2024. Link zum BayernPortal
Informationen
Zur Förderung der Zusammenarbeit in Betreuungsangelegenheiten wurden auf örtlicher (in Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte) und auf überörtlicher Ebene (in Zuständigkeit der Regierungen) Arbeitsgemeinschaften eingerichtet, in denen die mit der Betreuung Volljähriger befassten Organisationen, Behörden und Gerichte sowie Betreuerinnen und Betreuer vertreten sind.
Die Betreuungsstellen der Landratsämter und kreisfreien Städte sind in diesen Gremien vertreten.
Betreuungsstelle
Weitere Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um Rechtliche Betreuung und Vorsorge finden Sie hier.
Anschrift
Öffnungszeiten
Montag: individuelle Terminvereinbarung von 15:00 – 18:00 Uhr möglich