Betreuungswesen; Mitarbeit in Fachgremien
Die Betreuungsstellen in den Landratsämtern und kreisfreien Städten können sich in örtlichen und überörtlichen Fachgremien einbringen.
Stand: 29.12.2025. Link zum BayernPortal
Informationen
Zur Förderung der Zusammenarbeit in Betreuungsangelegenheiten sollen auf örtlicher (in Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte) und auf überörtlicher Ebene (in Zuständigkeit der Regierungen) Arbeitsgemeinschaften eingerichtet werden, in denen die mit der Betreuung Volljähriger befassten Organisationen, Behörden und Gerichte sowie Betreuerinnen und Betreuer vertreten sind.
Dazu zählen die Betreuungsstellen der Landratsämter und kreisfreien Städte.
Betreuungsstelle
Weitere Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um Rechtliche Betreuung und Vorsorge finden Sie hier.
Anschrift
Öffnungszeiten
Zusätzliche Termine außerhalb der Öffnungszeiten:
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten können zusätzlich individuelle Termine vor Ort vereinbart werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.