Betreuungswesen; Informationen zur behördlichen Betreuung

Die Betreuungsbehörde kann unter engen Voraussetzungen vom Betreuungsgericht selbst zum Betreuer bestellt werden.
Stand: 27.03.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Betreuungsstelle

Weitere Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um Rechtliche Betreuung und Vorsorge finden Sie hier.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Montag: individuelle Terminvereinbarung von 15:00 – 18:00 Uhr möglich