Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für Au-pair-Beschäftigte

Ein Au-pair aus einem Staat außerhalb der EU benötigt für die Beschäftigungsaufnahme einen Aufenthaltstitel (Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis), der die Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung ausdrücklich erlaubt.


Stand: 29.12.2022. Link zum BayernPortal

Informationen

Erforderliche Unterlagen

gültiger Reisepass

aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)

Nachweis über Krankenversicherungsschutz

Meldebestätigung über den Hauptwohnsitz bei der Gastfamilie

Au-pair-Vertrag

Online direkt beantragen: Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)

Kontaktformular – Abteilung für Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

Hier können Sie der Abteilung für Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen der Stadt Erlangen eine Nachricht übermitteln.

Ausländerbehörde - Online Termin vereinbaren

Hier können Sie online einen Termin bei der Ausländerbehörde buchen.

Formulare: Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Vorübergehende Aufenthalte

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr