Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, wird Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten gewährt, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.


Stand: 14.12.2023. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Abt. Soziale Hilfen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
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Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

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