Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung
Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung droht und Sie aus eigener Kraft trotz Suche keine neue Unterkunft in Aussicht haben oder Sie aufgrund eines plötzlichen Ereignisses obdachlos geworden sind, kann Ihnen die Gemeinde verschiedene Hilfestellungen geben.
Stand: 14.05.2024. Link zum BayernPortal
Informationen
Sofern Ihnen, aufgrund welcher Umstände auch immer (z.B. aufgrund einer Räumungsklage), Obdachlosigkeit droht, weil Sie nicht selbst aus eigenen Kräften insbesondere unter dem Einsatz eigener Sach- oder Finanzmittel oder durch die Inanspruchnahme anderweitiger Hilfsangebote in zumutbarer Weise eine adäquate Unterkunft erlangen können, sollten Sie sich so bald als möglich mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen. Dort können dann Maßnahmen geprüft werden, damit Ihre Obdachlosigkeit vermieden werden kann. Außerdem kann Ihre Gemeinde Sie zusätzlich über die Vielzahl der zur Verfügung stehenden Lösungsmöglichkeiten informieren. Entsprechendes gilt, wenn Sie aufgrund eines plötzlichen Ereignisses (z.B. eines Wohnungsbrandes) bereits obdachlos geworden sind.
Für den Fall, dass sich keine andere Möglichkeit ergibt und Sie von der Gemeinde vorübergehend in eine Notunterkunft, das kann beispielsweise auch ein Wohncontainer sein, eingewiesen werden müssen, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:
Eine Unterbringung durch die Gemeinde ist immer nur eine vorübergehende Maßnahme. Die Notunterkunft muss daher nur den Mindestanforderungen einer menschenwürdigen Unterbringung genügen. Nach ständiger Rechtsprechung müssen bei einer Unterbringung im Rahmen der Obdachlosenfürsorge weitgehende Einschränkungen der Wohnansprüche hingenommen werden. Sie können keine "wohnungsmäßige Versorgung" verlangen.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Wenn Sie akut von Obdachlosigkeit betroffen sind, wenden Sie sich schnellstmöglich unter den untenstehenden Kontaktdaten bei der Stadtverwaltung. Außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses melden Sie sich bitte bei der nächsten Polizeidienststelle.
Telefon: 09131 86 2387 oder 09131 86 2810
Mail: wohnungslosenhilfe@stadt.erlangen.de
Die Unterbringung in einer städtischen Notunterkunft (= Verfügungswohnung) ist nur eine vorübergehende Maßnahme und erfolgt daher grundsätzlich befristet. Bewohner und Bewohnerinnen sind verpflichtet sich um eine anderweitige, dauerhafte Unterkunft bzw. Wohnung zu bemühen.
Hierbei können wir Sie unterstützen, zum Beispiel bei der Stellung eines Wohnungsantrags bei der städtischen Wohnungsvermittlung.
Drohende Obdachlosigkeit oder bereits erfolgte Obdachlosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Unterkunft.
Vorsprache bei der zuständigen Gemeinde so bald als möglich.
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis)
bei ausländischen Hilfe Suchenden - Einkommensunterlagen
(Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosen-/Bürgergeld bzw. Nachweis über Beantragung von Arbeitslosen-/Bürgergeld, letzte(r) Rentenbescheid / -mitteilungen, Nachweis über Bezug von Sozialhilfe bzw. Beantragung von Sozialhilfe, Nachweise über Krankengeld bzw. Beantragung von Krankengeld, Bescheid über Erziehungsgeld bzw. Nachweis über Beantragung von Erziehungsgeld, Kindergeldnachweis bzw. Nachweis über Beantragung von Kindergeld, usw.) - Nachweise über Schulden
- Kreditverträge
- Pfändungen
- Nachweise über Unterhaltszahlungen
- Unterhaltsvereinbarungen
- Geeignete Unterlagen, aus welchen die akute Obdachlosigkeit ersichtlich wird
z. B. Räumungsklage, Räumungsurteil (Gerichtsbeschluss); Gerichtsvollziehermitteilung über Zwangsräumungstermin; sonstiger Nachweis über Unterkunftsverlust - Sozialhilfeantrag (ggf.)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Informationen zur Wohnungslosenhilfe - erlangen.de
Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe
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Öffnungszeiten
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten können zusätzlich individuelle Termine vor Ort vereinbart werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.