Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.
Stand: 04.12.2024. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Gewerbe online anmelden, abmelden oder ummelden

Mit diesem Online-Formular können Sie die Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung Ihres Gewerbes ganz einfach online beantragen.

Loggen Sie sich dazu bitte mit Benutzername & Passwort (4. Option) in Ihr BayernID-Konto ein oder erstellen Sie ein neues Konto. Eine Authentifizierung via Online-Personalausweis, EU-ID oder ELSTER-Zertifikat ist nicht zwingend notwendig.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Gewerberecht

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per E-Mail oder Kontaktformular auf.

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