Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.


Stand: 18.08.2023. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Abt. Zentrale Dienste Stadtjugendamt

Anschrift

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91052 Erlangen

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Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
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