Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Stand: 30.08.2024. Link zum BayernPortal
Informationen
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
- Anmeldung und Aufnahme
- Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
- Öffnungszeiten und Schließungszeiten
- Elternbeitrag / Essensgeld
- Besuchsregelung
- Krankheitsfall
- Abmeldung
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Gebührensatzung zur Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen
Gebühren der Stadt Erlangen für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Abt. Zentrale Dienste Stadtjugendamt
Hier finden Sie u.a.
- BAföG/Ausbildungsförderung
- Gebührenstelle
- Unterhaltsvorschuss
- Beistandschaften
- Vormundschaften
- Betreuungsstelle
- Pädagogische Qualitätsbegleitung
Anschrift
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Montag: individuelle Terminvereinbarung von 15:00 – 18:00 Uhr möglich