Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht
Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.
Stand: 14.03.2023. Link zum BayernPortal
Informationen
Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Amtsleitung: Ulrich Klement
Anschrift
Fahrstraße 18
91054 Erlangen
Öffnungszeiten
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr