Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Stand: 15.11.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

Amt für Sport und Gesundheitsförderung

Amtsleitung: Ulrich Klement

Anschrift

Fahrstraße 18
91054 Erlangen

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