Familiengericht; Mitwirkung des Jugendamtes bei gerichtlichen Verfahren

In bestimmten Angelegenheiten muss das Familiengericht vor einer Entscheidung das Jugendamt anhören.
Stand: 03.08.2023. Link zum BayernPortal

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Abt. Zentrale Dienste Stadtjugendamt

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91052 Erlangen

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