Familiengericht; Mitwirkung des Jugendamtes bei gerichtlichen Verfahren

In bestimmten Angelegenheiten muss das Familiengericht vor einer Entscheidung das Jugendamt anhören.
Stand: 10.10.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Abt. Zentrale Dienste Stadtjugendamt

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

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Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
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