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Ein Friedhof an einem Sonnentag mit vielen Grabsteinen, Blumen und grüner Bepflanzung und umgeben von Bäumen und Hecken.

Herzlich willkommen bei der Friedhofsverwaltung

Hinweis: Die Website befindet sich noch in Bearbeitung

Häufig stellt sich die Frage, ob Friedhöfe heutzutage noch zeitgemäß sind. Friedhöfe sind Orte, an denen Verstorbene beigesetzt werden, jedoch sind sie in erster Linie Orte der Erinnerung und des Trostes, ein Ort für Lebende.

Ein Friedhof ist weit mehr als ein Ort der Stille – er ist ein Spiegel der Gesellschaft, in dem Trauer, Erinnerung und Vergänglichkeit aufeinandertreffen. Zunächst gibt er der Trauer einen geschützten Raum für den Abschied, ritualisiert und sichtbar, sodass der Tod nicht verdrängt wird. Die oftmals idyllisch gestalteten Friedhöfe bieten jedem einen Platz, der eine Auszeit vom alltäglichen Leben benötigt. Sie werden von Hinterbliebenen und Trauernden jeden Alters besucht. Sie dienen zur Trauerbewältigung, zur Erholung und um mit anderen in Austausch zu kommen. Zugleich fungiert er als Gedächtnis der Stadt: Gräber bewahren die Namen und Geschichten von Familien, Berufen und Kriegen, die sonst vergessen wären. Schließlich zeigt sich in der kulturellen Vielfalt christlicher, jüdischer und muslimischer Friedhöfe, wie unterschiedlich das Gedenken gestaltet sein kann, von schlichten Steinen bis zu aufwendigen Grabmälern. Letztlich antwortet der Friedhof auf die Urfrage des Menschen: Was bleibt von mir? Er ist ein Fenster zur Vergänglichkeit – und ein Raum, das Leben zu feiern in einer grünen Oase.

Darüber hinaus ist die ökologische Qualität nicht zu unterschätzen. Gerade in Städten tragen die Bäume nicht unerheblich zur Beschattung und somit zur Verminderung einer Überwärmung bei. Die Biodiversität ist aufgrund der vielen verschiedenen Pflanzenarten sehr hoch und somit ein wichtiger Lebensraum für viele Tierarten. Friedhöfe sind ein wertvoller Baustein in modernen Städten. Sie haben eine positive Wirkung auf die urbane Lebensqualität und übernehmen wichtige Aufgaben in gegenwärtigen Stadtgesellschaften. Sie schaffen kulturelle und soziale Orte, die für jeden Zugehörigkeit und Heimat vermitteln können.

Digitaler Friedhofsplan

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Hinweis: Es handelt sich um einen externer Kartendienst – dieser öffnet sich in einem neuen Browser-Fenster.

Unsere Serviceleistungen

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Grabbrief, Grabkauf, Grabrechte, Graburkunde

Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung

Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Judenfriedhof

Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.
Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst

Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Zahlung

Die Gemeinden erheben für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen Gebühren auf der Grundlage einer Friedhofsgebührensatzung.
Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst

Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.
Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Friedhof

Grabmal; Beantragung einer Genehmigung

Gemeinden können in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für Grabmale vorsehen.
Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Antrag auf Übertragung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte, Antrag auf Umschreibung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte, Antrag auf Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte, Grabnutzungsrecht, Grabplätze, Grabstelle

Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts

Bei der Vergabe einer Grabstelle auf einem gemeindlichen Friedhof räumt die Gemeinde dem Bürger ein befristetes, gebührenpflichtiges Nutzungsrecht ein.

Kontakt

Bestattungs- und Friedhofswesen

Telefonnummer Bestattungswesen: +(49) 09131 / 86 - 2973/2209/2206

Telefonnummer Friedhofswesen: +(49) 09131 / 86 - 1990

Anschrift

Michael-Vogel-Straße 4
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr

Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

Öffnungszeiten Friedhöfe:

Zeitraum 1. April - 30. September von 7:30 Uhr - 20:00 Uhr

Zeitraum 1. Oktober - 2. November von 7:30 Uhr - 18:00 Uhr

Zeitraum 3. November - 31. März von 7:30 Uhr - 17:00 Uhr