

Orts- und Stadtteilbeiräte
In Erlangen hat jeder Stadtteil bzw. jede in das Stadtgebiet eingegliederte Gemeinde einen eigenen Beirat. Wir - die Beiräte - vertreten Ihre Interessen im Orts- oder Stadtteil in den Organen der Stadtverwaltung. Wir können zu allen Themen, die unseren Orts- oder Stadtteil betreffen, Empfehlungen abgeben und Anträge stellen. Damit tragen wir zur politischen Willensbildung in der Stadtpolitik bei. Der Stadtrat, der zuständige Ausschuss oder die Dienststelle der Stadtverwaltung müssen die Empfehlungen und Anträge innerhalb von 3 Monaten behandeln.
Die Landgemeinde Kosbach mit den Ortsteilen Kosbach, Häusling und Steudach wurde am 1. Januar 1967 mit 461 Einwohnern und einer Gemarkungsfläche von 583 Hektar in die Stadt Erlangen eingemeindet.
Von besonderer Bedeutung waren die Vereinbarungen über die Bildung von Ortsbeiräten. Hierzu erließ die Stadt zum 1. Juli 1972 eine Satzung, in denen den Ortsbeiräten das Recht eingeräumt wurde, zu allen wichtigen Angelegenheiten ihres Ortsteiles Empfehlungen zu
geben und Anträge zu stellen. Im Jahr 1973 fanden die erstmals die konstituierenden Sitzungen der neu bestimmten Ortsbeiräte statt.
Gemäß einstimmigen Stadtratsbeschluss vom 27.07.2016 wurde die Einführung der Stadtteilbeiräte beschlossen. Die konstituierenden Sitzungen der Stadtteilbeiräte erfolgten bis zum Jahr 2017.
Die Mitglieder der werden durch den Stadtrat nach den Vorschlägen der ihn bildenden Fraktionen und Gruppen berufen. Die Verteilung der Sitze richtet sich nach dem Wahlergebnis der Fraktionen und Gruppen bei der jeweils vorausgegangenen Stadtratswahl im jeweiligen Orts- oder Stadtteil.
Die Amtszeit richtet sich nach den Kommunalwahlen und beträgt sechs Jahre. Eine Begrenzung, wie oft man Beiratsmitglied sein darf, gibt es nicht. In einzelnen Fällen waren Beiräte mehr als 30 Jahre im Gremium vertreten.
Die Beiräte tagen mindestens dreimal pro Jahr in öffentlichen Sitzungen. Bei Bedarf können sie auch mehr als drei Sitzungen einberufen.
Gemäß der Satzung der Stadt Erlangen über Orts- und Stadtteilbeiräte bestehen die Ortsbeiräte in Ortsteilen bis zu 1.000 Einwohnern aus 5, in Ortsteilen über 1.000 Einwohnern aus 7 Mitgliedern. Die Mitglieder müssen in dem jeweiligen Ortsteil ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Gemäß der Satzung der Stadt Erlangen über Orts- und Stadtteilbeiräte bestehen die Stadtteilbeiräte aus 9 Mitgliedern. Die Mitglieder müssen in dem jeweiligen Stadtteil ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Beiräte wählen ihre Vorsitzenden und bis zu zwei Stellvertreter*innen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Unsere Ortsbeiräte
Ortsbeirat Dechsendorf
Ortsbeirat Eltersdorf
Ortsbeirat Frauenaurach
Ortsbeirat Hüttendorf
Ortsbeirat Kosbach / Häusling / Steudach
Ortsbeirat Kriegenbrunn
Ortsbeirat Tennenlohe
Ortsbeirat Dechsendorf
Ortsbeirat Eltersdorf
Ortsbeirat Frauenaurach
Ortsbeirat Hüttendorf
Ortsbeirat Kosbach / Häusling / Steudach
Ortsbeirat Kriegenbrunn
Ortsbeirat Tennenlohe
Unsere Stadtteilbeiräte
Stadtteilbeirat Alterlangen
Stadtteilbeirat Anger / Bruck
Stadtteilbeirat Büchenbach
Stadtteilbeirat Innenstadt
Stadtteilbeirat Ost
Stadtteilbeirat Süd
Stadtteilbeirat Alterlangen
Stadtteilbeirat Anger / Bruck
Stadtteilbeirat Büchenbach
Stadtteilbeirat Innenstadt
Stadtteilbeirat Ost
Stadtteilbeirat Süd
Aktuelles
Bürgerversammlungen
Wir kommen zu Ihnen in den Stadt- oder Ortsteil und hören Ihnen zu. Alle Ideen, Wünsche und Verbesserungsvorschläge sind gefragt.
1.D BP Nr. E 226, BP Nr. E 228-A sowie 2. D BP Nr. E 264
- Gewerbegebiet Eltersdorf - Rechtsverbindlich seit 15.12.2022
Druckerpatronen & Tonerkartuschen
Tonerkartuschen und Druckerpatronen sind gut recycelbar und sollten deshalb nicht über den Restmüll entsorgt werden.
Wir wurden gefördert! - Projekte aus dem Klimabudget
Mitfahrbänke, Tauschschränke, Upcycling-Workshops oder kreative Klima-Mitmach-Aktionen – die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Erlangen haben die Ärmel hochgekrempelt und tolle Klimaschutz-Projekte in ihrer Nachbarschaft verwirklicht. Dank der Erlanger Stadt- und Ortsteilbeiräte und des Klimabudgets konnten diese Projekte zu 100% finanziert werden. Erfahren Sie hier mehr über die bereits realisierten Klimabudget-Projekte und lassen Sie sich vielleicht zu Ihrem eigenen Projekt inspirieren.
ISEK-Erlangen-Südost
Die Ziele der Stadterneuerung werden im Rahmen von ausführlichen vorbereitenden Untersuchungen aus den analysierten Mängeln und Defiziten im Stadterneuerungsgebiet abgeleitet. Aus ihnen wiederum leiten sich die erforderlichen städtebaulichen und sonstigen Maßnahmen ab. Konkret umgesetzt werden sie über ein integriertes Handlungskonzept.
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Gestalten Sie Erlangen aktiv mit!
Städtebauliche Entwicklung Großparkplatz
Die Fläche des Großparkplatzes soll städtebaulich entwickelt werden. Einer der zentralen Aspekte ist dabei der Erhalt der Funktion als Parkplatz für die Innenstadt. Der Großparkplatz bietet großes städtebauliches Potential und besitzt aufgrund seiner Nähe zu Innenstadt und Bahnhof einen hohen Wert für die Stadtentwicklung.
Neubau eines Geh- und Radweges im Regnitzgrund zwischen Erlangen-Bruck und Frauenaurach; Brückenneubau über die Mittlere Aurach
Zwischen Bruck und Frauenaurach ist der Neubau eines Geh- und Radweges geplant. Dieser dient als Lückenschluss im Regnitzgrund, sodass die Erschließung für den Radverkehr deutlich verbessert wird. Zur Querung des Baches ist ein Brückenbauwerk notwendig.
2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 328 der Stadt Erlangen - Ehemalige Bahnflächen südlich der Hilpertstraße -
- Gebiet der ehemaligen Bahnflächen südlich der Hilpertstraße und dem nördlich anliegenden Teil der Hilpertstraße - ehemalige Bahn-Betriebsflächen seit 2011 freigestellt - Grundlage für den Bebauungsplan soll der überarbeitete Siegerentwurf des städtebaulichen und hochbaulichen Realisierungs- und Ideenwettbewerbs vom Architekturbüro Blauwerk Architekten GmbH, München in Zusammenarbeit mit grabner, huber, lipp landschaftsarchitekten, Freising - Städtebaulich neuordnen und einer gewerblich geprägten Nutzung zuführen - Standort für höherwertiges Gewerbe ohne strukturelle Störungen etablieren - Gewerbe- oder Handwerkerhof auch Beherbergungsbetriebe (Hotel, Boardinghouse) und ggf. Gastronomie als künftige Nutzungen - Nachhaltigkeitszertifizierung z.B. nach LEED oder dem System der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) angestrebt - Entwicklung eines qualitätsvollen Freiraumkonzepts - Endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen am westlichen Ende der Hilpertstraße
1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 330 - Sieboldstraße -
Ziel dieser Planung ist die Schaffung einer Mischnutzung aus Wohnen und nicht-störendem Gewerbe in den Erdgeschossen. Der geltende rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 330 setzt auf dieser Fläche u.a. ein Kerngebiet fest. Durch die Änderung des Bebauungsplans Nr. 330 kann das benötigte Baurecht zur Entwicklung eines gemischt genutzten innerstädtischen Viertels sowie einer angemessenen Dichte und Höhenentwicklung ermöglicht werden. Um ein verträgliches Konzept zu entwickeln, hat in Abstimmung mit der Verwaltung ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb für die zukünftige Neubebauung durch die Vorhabenträgerin stattgefunden. Im Preisgericht, dass am 31. Januar 2020 getagt hat, waren neben Vertretern des Vorhabenträgers auch Mitglieder der Fraktionen und externe Sachverständige stimmberechtigt.
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