Orts- und Stadtteilbeiräte
In Erlangen hat jeder Stadtteil bzw. jede in das Stadtgebiet eingegliederte Gemeinde einen eigenen Beirat. Wir - die Beiräte - vertreten Ihre Interessen im Orts- oder Stadtteil in den Organen der Stadtverwaltung. Wir können zu allen Themen, die unseren Orts- oder Stadtteil betreffen, Empfehlungen abgeben und Anträge stellen. Damit tragen wir zur politischen Willensbildung in der Stadtpolitik bei. Der Stadtrat, der zuständige Ausschuss oder die Dienststelle der Stadtverwaltung müssen die Empfehlungen und Anträge innerhalb von drei Monaten behandeln.
Häufige Fragen
Die Landgemeinde Kosbach mit den Ortsteilen Kosbach, Häusling und Steudach wurde am 1. Januar 1967 mit 461 Einwohnern und einer Gemarkungsfläche von 583 Hektar in die Stadt Erlangen eingemeindet.
Von besonderer Bedeutung waren die Vereinbarungen über die Bildung von Ortsbeiräten. Hierzu erließ die Stadt zum 1. Juli 1972 eine Satzung, in denen den Ortsbeiräten das Recht eingeräumt wurde, zu allen wichtigen Angelegenheiten ihres Ortsteiles Empfehlungen zu
geben und Anträge zu stellen. Im Jahr 1973 fanden die erstmals die konstituierenden Sitzungen der neu bestimmten Ortsbeiräte statt.
Gemäß einstimmigen Stadtratsbeschluss vom 27.07.2016 wurde die Einführung der Stadtteilbeiräte beschlossen. Die konstituierenden Sitzungen der Stadtteilbeiräte erfolgten bis zum Jahr 2017.
Die Mitglieder der werden durch den Stadtrat nach den Vorschlägen der ihn bildenden Fraktionen und Gruppen berufen. Die Verteilung der Sitze richtet sich nach dem Wahlergebnis der Fraktionen und Gruppen bei der jeweils vorausgegangenen Stadtratswahl im jeweiligen Orts- oder Stadtteil.
Die Amtszeit richtet sich nach den Kommunalwahlen und beträgt sechs Jahre. Eine Begrenzung, wie oft man Beiratsmitglied sein darf, gibt es nicht. In einzelnen Fällen waren Beiräte mehr als 30 Jahre im Gremium vertreten.
Die Beiräte tagen mindestens dreimal pro Jahr in öffentlichen Sitzungen. Bei Bedarf können sie auch mehr als drei Sitzungen einberufen.
Gemäß der Satzung der Stadt Erlangen über Orts- und Stadtteilbeiräte bestehen die Ortsbeiräte in Ortsteilen bis zu 1.000 Einwohnern aus 5, in Ortsteilen über 1.000 Einwohnern aus 7 Mitgliedern. Die Mitglieder müssen in dem jeweiligen Ortsteil ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Gemäß der Satzung der Stadt Erlangen über Orts- und Stadtteilbeiräte bestehen die Stadtteilbeiräte aus 9 Mitgliedern. Die Mitglieder müssen in dem jeweiligen Stadtteil ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Beiräte wählen ihre Vorsitzenden und bis zu zwei Stellvertreter*innen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.