Nachhaltigkeitsbeirat
Wir beraten die Stadtverwaltung und den Stadtrat in Fragen der Nachhaltigkeit und geben Empfehlungen ab. Wir unterstützen die Verwaltung bei der Öffentlichkeitsarbeit zu Nachhaltigkeitsthemen und vermittelt diese Themen in eigene Institutionen und Organisationen.
Grundlage der Beratungen sind die 17 Nachhaltigkeitsziele, welche die Vereinten Nationen als politische Zielsetzung gesteckt haben.
Der Nachhaltigkeitsbeirat 2024-2026 besteht zurzeit aus 26 Mitgliedseinrichtungen, -vereinen und --organisationen mit insgesamt 25 Mitgliedern und 23 Stellvertretungen. Die Mitglieder setzen sich aus Fachleuten auf dem Gebiet der 17 Nachhaltigkeitsziele zusammen. Ziel ist es, verschiedene Aktive aus allen Lebensbereichen zu versammeln.
Der Beiratsvorsitzende ist Oberbürgermeister Dr. Florian Janik.
Im Beirat sind vertreten:
Bayerischer Bauernverband
Bund Naturschutz in Bayern e. V., Kreisgruppe Erlangen
Bürgerinitiative Solidarische Landwirtschaft Erlangen
Deutscher Gewerkschaftsbund Erlangen - Höchstadt
Dritte Welt Laden Erlangen e. V.
Erlanger Stadtwerke AG
fairlangen.org
FAU Erlangen - Nürnberg
forum 1.5 Mittelfranken
Friedensweg der Religionen
Gemeinwohlökonomie
Gesundheit und Medizin in Erlangen e.V.
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Geschäftsstelle Erlangen
Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Erlangen – Höchstadt
Lesecafé Anständig essen e.V.
Mobilitätsvereine: CarSharing e.V. / VCD Erlangen
Ratschlag für soziale Gerechtigkeit
Siemens AG, Regionalreferat Erlangen – Nürnberg
Sportverband Erlangen e.V.
Stadtverband der Erlanger Kulturvereine
Studentischer Konvent der FAU
Umweltstation Erlangen, Jugendfarm
Volkshochschule Erlangen
Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
Erfahrene Persönlichkeit
Der Nachhaltigkeitsbeirat wurde zum ersten Mal im September 2020 berufen und löste somit den Beirat zur Erlanger Agenda 21. Die Aktuelle Amtszeit erstreckt sich von März 2024 bis Dezember 2026.
Der Nachhaltigkeitsbeirat (NaB) ist ein Expertengremium, das die Stadtverwaltung und den Stadtrat in Fragen der Nachhaltigkeit berät und Empfehlungen hierzu abgibt. Er unterstützt die Verwaltung bei der Öffentlichkeitsarbeit zu Nachhaltigkeitsthemen und vermittelt diese Themen in eigene Institutionen und Organisationen. Das Gremium hat das Ziel, mit seinem Wissen und Tun den Stadtrat und die Stadtverwaltung im Wandlungsprozess zu unterstützen. Außerdem ist seine wesentliche Funktion die Multiplikatorenrolle in die jeweiligen Institutionen hinein.
Der Nachhaltigkeitsbeirat fungiert als beratendes Gremium der Stadt Erlangen. Seine primäre Aufgabe besteht in der Beratung der Stadtverwaltung und des Stadtrats in Fragen der nachhaltigen Entwicklung auf Grundlage der 17 Nachhaltigkeitsziele, die als politische Zielsetzung der Vereinten Nationen gelten und am 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren (bis 2030) in Kraft getreten sind.
Der Beirat besteht aus Fachleuten auf dem Gebiet dieser 17 Nachhaltigkeitsziele und versucht, verschiedene Aktive aus allen Lebensbereichen zu versammeln.
Der Nachhaltigkeitsbeirat und seine einzelnen Mitglieder wollen dazu beitragen, die Diskussion über und das Bemühen um eine nachhaltige Entwicklung Erlangens im Sinne der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in möglichst weite Teile der Bevölkerung zu tragen sowie die im Rahmen ihrer Tätigkeit gewonnenen Anregungen, Ideen und Impulse in die von Ihnen vertretenen Institutionen, Firmen und Organisationen einzubringen, um auf diese Weise die Prinzipien der Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit zukünftigen Planungen, Entwicklungen und Entscheidungen im Rahmen der Möglichkeiten zu berücksichtigen.
Der Nachhaltigkeitsbeirat arbeitet an einer großen Breite von Themen im Bereich der 17 Nachhaltigkeitsziele, unter anderem:
- Mitarbeit an der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Erlangen und beim Klima-Aufbruch
- Photovoltaik-Offensive
- CO2-freie Wärmeversorgung
- Energieeinsparung – und -effizienz
- Eindämmung der Lebensmittelverschwendung, gesunde und nachhaltige Ernährung
- Urbane Gärten
- Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Leider nein. Der Beirat wird nicht gewählt, sondern vom Stadtrat auf Vorschlag der Verwaltung für drei Jahre berufen.
Die Informationen zu den Sitzungsterminen sowie die Tagesordnungen finden Sie im Bürgerinformationssystem über "Kalender" bei der jeweiligen Sitzung.
Bürgerinnen und Bürger können sich in Foren engagieren und ihre Themen, Ideen, Aktionen dort diskutieren und bearbeiten. Nehmen Sie bitte dazu den Kontakt mit der Geschäftsstelle auf.
Öffentliche Sitzungen des Nachhaltigkeitsbeirats 2024: 7. März (Neukonstituierung), 11. April (Sondersitzung zur Stadt-Umland-Bahn), 11. Juli (Haushaltssitzung), 12. September und 5. Dezember.
Uhrzeit: 17.00-19.00 Uhr
Ort: Ratssaal des Rathauses (Rathausplatz 1, 91054 Erlangen). Der Sitzungsort ist barrierefrei.
Die Sitzungen des Beirats sind öffentlich, die Teilnahme steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Das Publikum hat jedoch kein Rede- und Stimmrecht. Außerdem besteht die Möglichkeit, in den Foren aktiv zu werden.
Foren sind freie Gruppen, die beispielsweise bereits bestehende Steuerungsgruppen, Runde Tische, Vereinigungen und Initiativen zu einem bestimmten Thema zusammenführen. Sie nehmen aber auch ganz neue Akteure und die Bürgerschaft auf, die an einer Zusammenarbeit interessiert sind. Die Foren arbeiten selbstständig an einem Thema aus dem Bereich Nachhaltigkeit, entwickeln Projekte dazu und sorgen für deren Umsetzung mit der Stadtverwaltung zusammen. Sie erreichen eine breite Basis und beziehen möglichst viele Teile der Stadtgesellschaft ein. Die Foren sind für alle Interessierten offen.
Wenn Sie hier mitmachen möchten, nehmen Sie bitte mit der Geschäftsstelle des Nachhaltigkeitsbeirats Kontakt auf.
Ausführlichere Infos zu den Foren:
Das Gremium hat sich das Augsburger Modell als Beispiel genommen und an Erlangen, seine Bedürfnisse, Möglichkeiten sowie Notwendigkeiten angepasst. Somit besteht die Arbeit zur Erreichung der 17 Nachhaltigkeitsziele aus zwei Säulen.
Die erste Säule ist das Gremium „Nachhaltigkeitsbeirat“ selbst, das beratend und unterstützend für den Stadtrat und die Stadtverwaltung agiert. Hier werden zahlreiche Themen und Anliegen aus den Mitgliedereinrichtungen bzw. -vereinen zusammengeführt, beraten und ggf. als Anträge an die Stadt gestellt, die der Oberbürgermeister und Beiratsvorsitzender in die Ausschüsse und den Stadtrat einbringt.
Die Wichtigkeit der Bürgerbeteiligung im Prozess der nachhaltigen Entwicklung einer Kommune ist unumstritten. Nur gemeinsam mit zahlreichen Aktiven aus Wirtschaft, Wissenschaft, Lehre, Zivilgesellschaft, Fachstellen und Behörden kann das angestrebte Ziel erreicht werden. Nicht nur Fachleute, die hauptamtlich in ihren Einrichtungen, Unternehmen oder Organisationen das Thema vorantreiben, braucht die Stadtverwaltung dafür, sondern auch – und das zu einem nicht geringeren Grad – die Bürgerschaft, die sich in Erlangen aktiv mit der Thematik auseinandersetzt und somit auch die Beschlüsse des Gremiums in die Bevölkerung mitträgt und mitvermittelt. Der Ausschluss einer Gruppe würde zu Folge haben, dass die Gedanken, Projekte und Handlungen der Aktiven auf Ablehnung und Missverständnis stoßen könnten, was kontraproduktiv wäre und eher zum Scheitern als zum Erfolg führen würde. Alle Bereiche des Lebens müssen in diesem vielseitigen Prozess berücksichtigt und bearbeitet werden. Dies schafft die größtmögliche Akzeptanz in der Bevölkerung und erleichtert das praktische Umsetzen der angestrebten Ziele. Dafür benötigen sowohl das Gremium und die Verwaltung als auch die Beiratsmitglieder selbst eine aktive und breitangelegte Bürgerbeteiligung, die durch verschiedene Arbeitsgruppen möglich wird. Diese zweite Säule der Nachhaltigkeitsarbeit wird seit Dezember 2020 intensiv aufgebaut und besteht aus Foren.
Foren sind freie Gruppen, die z. B. bereits bestehende Steuerungsgruppen, Runde Tische, Vereinigungen, Initiativen usw. zu einem bestimmten Thema zusammenführen. Sie nehmen aber auch ganz neue Akteure und die Bürgerschaft auf, die an einer Zusammenarbeit interessiert sind. Die Foren arbeiten selbstständig an einem Thema aus dem Bereich Nachhaltigkeit, entwickeln Projekte dazu und sorgen für deren Umsetzung. Sie erreichen eine breite Basis und beziehen möglichst viele Teile der Stadtgesellschaft ein. Die Foren sind für alle Interessierten offen.
Sollte ein Thema nicht mehr aktuell bzw. als Projekt abgeschlossen sein, löst sich das Forum auf.
Beiratsmitglieder übernehmen Patenschaften über die Foren, um die Anbindung zum Beirat damit festzuhalten und die praktische Arbeit zu begleiten. Die Patinnen und Paten berichten aber über aktuelle Forenthemen und -projekte ins Gremium und stehen somit für Anfragen, Anregungen und Anliegen offen zur Verfügung.
Der Stadtrat der Stadt Erlangen stellt dem Nachhaltigkeitsbeirat Haushaltsmittel für die Bezuschussung von Projekten und Aktionen im Bereich der Nachhaltigkeit zur Verfügung. Die Grundsätze dieser Förderung sind die 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen.
Die Grundlage für die Förderung aus dem Bereich Nachhaltigkeit bilden die „Allgemeinen Richtlinien über die Bewilligung und Verwendung freiwilliger Zuschüsse der Stadt Erlangen an Dritte (Zuschussrichtlinien) vom 1. April 2015 in der Änderungsfassung zum 1. August 2017“.
Alle 17 Nachhaltigkeitsziele, SDGs, werden bei der Förderung berücksichtigt. Antragsteller können sowohl juristische Personen als auch natürliche Personen, Initiativen und Vereine sein, nicht nur Mitglieder des Nachhaltigkeitsbeirats.
Zuschüsse an Dritte sind Finanzhilfen zur Erfüllung von Aufgaben des Empfängers. Empfänger von Zuschüssen können sowohl juristische Personen (Verbände, Vereine, Gesellschaften etc.) als auch natürliche Personen sein.
Im Rahmen dieser Richtlinien werden folgende Zuschusszwecke unterschieden:
- Institutionelle Förderung (Zuschüsse zur Aufrechterhaltung betrieblicher Zwecke),
- Projektförderung (Zuschüsse zu einzelnen Vorhaben und Veranstaltungen) und
- Investitionsförderung (Zuschüsse zur Finanzierung von Anlagevermögen).
Voraussetzungen für die Gewährleistung eines Zuschusses sind:
- erhebliches öffentliches Interesse,
- Gebiet der Stadt Erlangen,
- Eigenbeteiligung mit Eigenmittel,
- ordentliche wirtschaftliche Verhältnisse und
- Vorhaben noch nicht begonnen.
Wenn Sie einen Zuschussantrag bei uns stellen wollen, beachten Sie bitte folgende Voraussetzungen und Vorgaben für eine Zuschussgewährung:
- Die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung finden Sie in den „Zuschussrichtlinien“ („Allgemeine Richtlinien über die Bewilligung und Verwendung freiwilliger Zuschüsse der Stadt Erlangen an Dritte“).
- Anträge auf Zuschüsse müssen schriftlich – mit einer ausführlichen Projektbeschreibung, Haushalts- und Finanzierungsplan – bei der Geschäftsstelle des Nachhaltigkeitsbeirats eingereicht werden.
- Über die Verwendung der erhaltenen Zuschüsse benötigt die Verwaltung einen schriftlichen Nachweis mit Abrechnung und Projektbericht bis Ende Januar des nächsten Jahres.
- Es werden keine Personalkosten und Honorare gefördert.
Nehmen Sie mit der Geschäftsstelle des Nachhaltigkeitsbeirats den Kontakt auf, bevor Sie einen Antrag einreichen. Sie hilft Ihnen beim Ausfüllen und erklärt, welche genau Unterlagen Sie vorliegen müssen.
Antragsfrist für 2024 ist abgelaufen. Die Antragsfrist für 2025 wird im Frühjahr 2025 mitgeteilt.
Die Zuschussrichtlinien sowie die Formulare für den Zuschussantrag und den Verwendungsnachweis können Sie über die Geschäftsstelle erhalten.
Aktuelles
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"Beedabei" - Pflanzkästchen des Nachhaltigkeitsbeirats
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