Bevölkerungswarnung: Neue Sirene
Stand: 11.08.2025
Die Anlage wurde in der Bayernstraße installiert. Das Sirenennetz soll in den nächsten Jahren noch engmaschiger gestaltet werden.
Die Strukturen für die Warnung der Bevölkerung in Erlangen bei Naturkatastrophen oder großen Schadensereignissen, beispielsweise Großbränden oder Gefahrstoffaustritten, werden weiter ausgebaut.
Das städtische Amt für Brand- und Katastrophenschutz hat jetzt die mittlerweile 28. Sirenenanlage errichtet. Sie steht auf einem Wohngebäude in der Bayernstraße (Foto: Amt für Brand- und Katastrophenschutz). Damit deckt sie die umliegenden Hochhäuser im westlichen Angerbereich ab. Dort war bisher die Erreichbarkeit noch nicht optimal. Zusätzlich kann jetzt der westliche Regnitzgrund erreicht werden.
Bedeutung des Heultons
Ein an- und abschwellender Signalton (eine Minute) bedeutet „Gefahr“. Die Bürgerinnen und Bürger sollen dann im Radio auf Durchsagen achten oder sich im Internet informieren. Zur Entwarnung gibt es einen einminütigen Dauerton.
Was die Stadt zur Warnung unternimmt
Die Stadt Erlangen betreibt zur Warnung der Bevölkerung ein umfassendes Konzept:
- Bereits vor über 15 Jahren wurde begonnen, Sirenenanlagen zu installieren. Sie sollen das bebaute Stadtgebiet erreichen.
- Parallel ist eine Warnung per Lautsprecher auf Einsatzfahrzeugen gezielt in bestimmten Straßenzügen möglich.
- In den letzten Jahren sind mit der Smartphone App NINA sowie dem System „Cell Broadcast“ durch den Bund weitere Warnmittel hinzugekommen.
Das Sirenennetz soll in den nächsten Jahren noch engmaschiger gestaltet werden. Weitere Informationen zum Katastrophenschutz sowie der Warnung der Bevölkerung gibt es im Internet unter www.feuerwehr-erlangen.de/katastrophenschutz.
Mehr erfahren zum Brand- und Katastrophenschutz
Brand- und Katastrophenschutz; Informationen zur Alarmierungsplanung
Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz
Brandsicherheitswache; Anerkennung von eigenen Kräften
Die "Brandschutzdienststelle" kann eigene Kräfte (oder Dienstleister) des Betreibers einer Versammlungsstätte als Brandsicherheitswache anerkennen.
Katastrophenschutzpläne; Erstellung und Fortschreibung
Alle Katastrophenschutzbehörden in Bayern haben insbesondere allgemeine Katastrophenschutzpläne und, soweit erforderlich, besondere Alarm- und Einsatzpläne, sogenannte Katastrophenschutz-Sonderpläne, zu erstellen und fortzuschreiben.
Katastrophenschutz; Durchführung von Übungen
Katastrophenschutz; Informationen zu den Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden
Aufgabe der Katastrophenschutzbehörden ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.
Brand- und Katastrophenschutz; Informationen zur Alarmierungsplanung
Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz
Brandsicherheitswache; Anerkennung von eigenen Kräften
Die "Brandschutzdienststelle" kann eigene Kräfte (oder Dienstleister) des Betreibers einer Versammlungsstätte als Brandsicherheitswache anerkennen.
Katastrophenschutzpläne; Erstellung und Fortschreibung
Alle Katastrophenschutzbehörden in Bayern haben insbesondere allgemeine Katastrophenschutzpläne und, soweit erforderlich, besondere Alarm- und Einsatzpläne, sogenannte Katastrophenschutz-Sonderpläne, zu erstellen und fortzuschreiben.
Katastrophenschutz; Durchführung von Übungen
Katastrophenschutz; Informationen zu den Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden
Aufgabe der Katastrophenschutzbehörden ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.
Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Amtsleitung: Friedhelm Weidinger
Anschrift
Öffnungszeiten
Die Erreichbarkeit ist zu jeder Zeit sichergestellt.