Entfernen von Fahrrädern
Stand: 03.06.2026
Die Ordnungsbehörde führt regelmäßige Kontrollen im gesamten Stadtgebiet und insbesondere an den Fahrradabstellanlagen am Bahnhof durch, um herrenlose Fahrräder und Schrottfahrräder zu identifizieren.
Rampen für Rollstühle oder Kinderwägen sind freizuhalten
Die Straßenverkehrsordnung verbietet nicht das Abstellen von Fahrrädern. Eine unzulässige Sondernutzung von öffentlichen Flächen liegt jedoch vor, wenn Fahrräder so abgestellt werden, dass sie den Verkehr behindern. Beispiel: das Abstellen auf Rampen, die für Rollstühle oder Kinderwägen freigehalten werden müssen. Am Bahnhofsgebäude werden deshalb die beidseitigen Rampen und die Feuerwehrzufahrten einmal pro Woche überprüft. In solchen Fällen entfernen Mitarbeitende des städtischen Eigenbetriebs „Erlanger Jobcenter“ im Auftrag der Ordnungsbehörde regelmäßig die Räder.
Fahrräder richtig abstellen (Foto: Phocus Brand Contact)
Schrottfahrräder werden entfernt
Die Ordnungsbehörde führt regelmäßige Kontrollen im gesamten Stadtgebiet und insbesondere an den Fahrradabstellanlagen am Bahnhof durch, um herrenlose Fahrräder und Schrottfahrräder zu identifizieren. Herrenlose Fahrräder werden zunächst mit einer Banderole markiert und frühestens nach vier Wochen abgeholt. Die Abholung übernehmen Mitarbeitende des „Erlanger Jobcenters“ im Auftrag der Ordnungsbehörde. Schrottfahrräder werden an den Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung zur Entfernung weitergeleitet.
Aktuell werden die sichergestellten Fahrräder drei Monate lang aufbewahrt. In dieser Zeit können Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Räder abholen – was jedoch nur selten geschieht. Nach Ablauf der Frist werden die Fahrräder durch das Jobcenter verwertet.
Mit dem Fahrrad unterwegs in Erlangen
Radfahren
Alle Informationen für Fahrradfahrer*innen in Erlangen: Wo gibt es Abstellmöglichkeiten? Wo gibt es Fahrradstraßen? Auskünfte zu Förderprogrammen und vieles mehr.
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Das Veranstaltungsbüro bearbeitet Anträge auf verschiedene Sondernutzungen, Plakatierungen und Gestattungen von vorübergehenden Gaststättenbetrieben sowie die Anmeldungen von Veranstaltungen
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