Oberflächennahe Geothermie
Stand: 07.03.2024
Nutzung von Erdwärme mit Grundwasserwärmepumpen, Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren.
Was ist Oberflächennahe Geothermie?
Die Nutzung der Erdwärme in den oberen 400 Metern wird als Oberflächennahe Geothermie bezeichnet.
Prinzipiell eignet sich die Oberflächennahe Geothermie für
- Einfamilienhäuser bis hin zu Wohnsiedlungen
- Büro- und Verwaltungsgebäude
- öffentliche Gebäude, Schulen, Krankenhäuser, Museen, Schwimmbäder usw.
- Gewerbebetriebe, Werks- und Montagehallen, Kälteanlagen usw.
Mit Hilfe einer Wärmepumpe kann im Winter das Gebäude beheizt und im Sommer gekühlt werden. In Bayern ist die Oberflächennahe Geothermie nahezu überall nutzbar. Entscheidend ist allerdings eine an den Standort angepasste Wahl der Wärmequelle. Beispielsweise geht in Wasserschutzgebieten der Schutz des Trinkwassers vor.
Welche Systeme werden verwendet?
Die thermische Nutzung des Untergrundes ist meist mit einer Grundwasserbenutzung verbunden.
Für die Erschließung der Erdwärme kommen verschiedene technische Systeme zum Einsatz.
Verwendet werden meist erdgekoppelte Wärmepumpen mit
- Flächig verlegten Erdwärmekollektoren oder senkrecht in die Tiefe gebohrte Erdwärmesonden:
die Wärmeträgerflüssigkeit fließt in einem geschlossenen Kreislauf. - Grundwasserbrunnen:
eine Unterwassermotorpumpe fördert das Grundwasser aus dem Brunnen zur Wärmepumpe. - Erdberührte Betonbauteile:
Kunststoffrohre für die Wärmeträgerflüssigkeit werden beim Bau eines Gebäudes gleich in Bodenplatten oder Gründungspfählen verlegt.
Mit einer standortbezogenen Planung wird das geeignete System ausgewählt. Dabei werden insbesondere die wasserwirtschaftlichen Anforderungen berücksichtigt.
Warum ist eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig?
Durch die Erdwärmenutzung wird unterschiedlich auf das Grundwasser eingewirkt, zum Beispiel durch
- Abkühlung oder Aufwärmung des Grundwassers
- Entnahme und Wiedereinleitung des Grundwassers
- Einbringen von Stoffen in das Grundwasser.
Ob eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig ist, wird im Einzelfall geprüft.
Zur Beratung und Planung sollte frühzeitig ein privater Sachverständiger für Wasserwirtschaft beteiligt werden.
Wie kann ich eine Bohrung bzw. eine Grundwasser-Wärmepumpenanlage anzeigen?
Bohrungen für Brunnen sowie Erdwärmekollektoren und Erdwärmesonden sind grundsätzlich anzeigepflichtig.
Dazu ist die beauftragte Brunnenbohrfirma verpflichtet. Die vollständige Anzeige muss mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten vorliegen. Das Anzeigen einer Bohrung bzw. einer Grundwasser-Wärmepumpenanlage können sie online erledigen:
Anzeige von Bohrungen zur Errichtung von Wärmepumpen und Erdwärmesonden
Ist mein Standort für Oberflächennahe Geothermie geeignet?
Hier können Sie Ihre Standortbedingungen prüfen:
Energie-Atlas - der Kartenviewer des Energieportals vom Freistaates Bayern
Wo finde ich weitere Informationen zur Oberflächennahen Geothermie?
Weiterführende Informationen finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie:
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