Sondernutzungssatzung

Stand: 10.08.2023

Satzung der Stadt Erlangen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 01.09.2016 i. d. F. vom 29.06.2023

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Sondernutzung
§ 3 Erlaubnispflicht
§ 4 Erlaubnisfreie Sondernutzungen
§ 5 Verpflichtete Person
§ 6 Erlaubnis
§ 7 Versagung der Erlaubnis
§ 8 Freihaltung von Versorgungsleitungen
§ 9 Beendigung der Sondernutzung
§ 10 Beseitigung von Anlagen und Gegenständen
§ 11 Haftung
§ 12 Gebühren- und Kostenersatz
§ 13 Übergangsregelung
§ 14 Inkrafttreten

Anlage zu § 7 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung der Stadt Erlangen

Die Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Erlangen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen finden Sie hier: Sondernutzungsgebührensatzung
Die Richtlinien der Stadt Erlangen bürgerlich-rechtlich zu regelnde Sondernutzungen (Gestattungsvertrag) finden Sie hier: Gestattungsvertrag

Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt, Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung.

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Sondernutzungssatzung

Satzung der Stadt Erlangen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vom 01.09.2016 i. d. F. vom 29.06.2023
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Sondernutzungssatzung - Plan

Anlage zu § 7 Abs. 2 der Sondernutzungssatzung der Stadt Erlangen (Lageplan vom 01.09.2016)

Rechtsamt

Amtsleitung: Frau Juliane Kreller

Wichtige Hinweise des Rechtsamts

Personalbogen für Rechtsreferendar*innen sowie Rechtsstudent*tinnen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Termine vor Ort sind nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag: 08:30 - 15:30 Uhr

Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr