Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Amtsleitung: Ulrich Klement
Anschrift
Öffnungszeiten
Es wurden 4 Serviceleistungen gefunden
Kommunale Bäder; Nutzung und Zahlung der Benutzungsgebühren
Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.
Kommunale Sportstätte; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Die Benutzung einer Sportstätte der Gemeinde oder des Landkreises bedarf einer Erlaubnis.
Kultur und Sport; Beantragung einer kommunalen Förderung
Sport- und Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb
Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.
Kommunale Bäder; Nutzung und Zahlung der Benutzungsgebühren
Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.
Kommunale Sportstätte; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Die Benutzung einer Sportstätte der Gemeinde oder des Landkreises bedarf einer Erlaubnis.
Kultur und Sport; Beantragung einer kommunalen Förderung
Sport- und Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb
Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.