Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Amtsleitung: Ulrich Klement
Anschrift
Fahrstraße 18
91054 Erlangen
Öffnungszeiten
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr
Es wurden 5 Serviceleistungen gefunden
Serviceleistung
Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Serviceleistung
Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht
Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.
Serviceleistung
Kommunale Bäder; Zahlung der Benutzungsgebühren
Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.
Serviceleistung
Schulsport-Wettbewerbe; Organisation
Schulsport-Wettbewerbe tragen zur Aktivierung des Schullebens bei und schaffen schulartübergreifend Sport- und Begegnungsfelder. Sie sind ein Schulterschluss der Schulen mit Vereinen, Fachverbänden des Bayerischen Landes-Sportverbandes, Landkreisen, Städten und Gemeinden.
Serviceleistung, Förderung des Sportbetriebs, Förderung für den Sportbetrieb eines Vereins, sportförderung
Sportverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb (Vereinspauschale)
Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.
Serviceleistung
Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Serviceleistung
Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht
Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.
Serviceleistung
Kommunale Bäder; Zahlung der Benutzungsgebühren
Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.
Serviceleistung
Schulsport-Wettbewerbe; Organisation
Schulsport-Wettbewerbe tragen zur Aktivierung des Schullebens bei und schaffen schulartübergreifend Sport- und Begegnungsfelder. Sie sind ein Schulterschluss der Schulen mit Vereinen, Fachverbänden des Bayerischen Landes-Sportverbandes, Landkreisen, Städten und Gemeinden.
Serviceleistung, Förderung des Sportbetriebs, Förderung für den Sportbetrieb eines Vereins, sportförderung
Sportverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb (Vereinspauschale)
Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.