Ländeordnung

Stand: 09.12.2022

Verordnung für die Anlegestelle für Fahrgastschiffe am Main-Donau-Kanal (Ländeordnung) vom 12.12.1974 i. d. F. vom 10.12.2001

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Geltung anderer Vorschriften
§ 3 Begriffsbestimmung
§ 4 Vollzugsbehörde
§ 5 Anordnungen, Erlaubnisse
§ 6 Allgemeine Sorgfaltspflichten an der Anlegestelle für Fahrgastschiffe
§ 7 Verantwortung der Schiffsführer
§ 8 Anlaufen der Anlegestelle für Fahrgastschiffe
§ 9 Anlegen der Fahrgastschiffe zum Zweck des Ein- und Aussteigens von Fahrgästen
§ 10 Festmachen
§ 11 Benutzung der Anlegebrücke
§ 12 Gebrauch der Schiffsschrauben
§ 13 Sicherung von Dampf- und Abflussleitungen
§ 14 Heben gesunkener Fahrgastschiffe
§ 15 Reinhaltung der Anlegestelle für Fahrgastschiffe
§ 16 Besondere Veranstaltungen
§ 17 Allgemeine Verbote
§ 18 Ausnahmen
§ 19 Verhalten bei Gefahr, Hilfeleistung
§ 20 Bewehrungsvorschrift
§ 21 Inkrafttreten

Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt, Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung.

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Ländeordnung

Verordnung für die Anlegestelle für Fahrgastschiffe am Main-Donau-Kanal (Ländeordnung) vom 12.12.1974 i. d. F. vom 10.12.2001

Rechtsamt

Amtsleitung: Frau Juliane Kreller

Wichtige Hinweise des Rechtsamts

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91052 Erlangen

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