Vorkaufsrecht 5

Stand: 18.08.2023

Satzung Nr. 5 der Stadt Erlangen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.2011 sowie Anlage zur Satzung Nr. 5 der Stadt Erlangen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 14.12.2011

§ 1 Satzungszweck
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 In-Kraft-Treten

Anlage zur Satzung Nr. 5 der Stadt Erlangen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 14.12.2011 (Plan)

Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Liegenschaftsamt.

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Vorkaufsrecht 5

Satzung Nr. 5 der Stadt Erlangen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 08.12.2011
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Vorkaufsrecht 5 - Plan

Anlage zur Satzung Nr. 5 der Stadt Erlangen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 14.12.2011

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