Beistandschaft durch das Jugendamt; Beantragung

Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für die Feststellung der Vaterschaft, die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche.
Stand: 27.03.2024. Link zum BayernPortal

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Fachdienst Beistandschaften

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