Taxigenehmigung; Beantragung

Sie benötigen eine Taxigenehmigung, wenn Sie gewerblich Personen mit Taxen befördern möchten.


Stand: 17.07.2023. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Vorübergehenden Fahrzeugtausch (Taxi) beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie einen Vorübergehenden Fahrzeugtausch (Taxi) beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Vorübergehenden Fahrzeugtausch (Mietwagen) beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie einen vorübergehenden Fahrzeugtausch (Mietwagen) beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Vorübergehenden zusätzlichen Mietwagen beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie einen vorübergehenden zusätzlichen Mietwagen beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Dauerhaften Fahrzeugtausch (Taxi) beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie einen dauerhaften Fahrzeugtausch (Taxi) beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Dauerhaften Fahrzeugtausch (Mietwagen) beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie einen dauerhaften Fahrzeugtausch (Mietwagen) beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Dauerhaften zusätzlichen Mietwagen beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie einen dauerhaften zusätzlichen Mietwagen beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Abt. Straßenverkehr und Baustellen

Für Anliegen rund um Strafzettel ist die Stadt Erlangen nicht zuständig.

Wenden Sie sich hierzu bitte an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung für den Großraum Nürnberg.

 

Anschrift

Werner-von-Siemens-Straße 61
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

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Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
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Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
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