Öffentliche Anschläge; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.
Stand: 14.05.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Plakatierung auf mobilen Plakatständern beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Plakatierung auf mobilen Plakatständern beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Veranstaltungsbüro

Das Veranstaltungsbüro bearbeitet Anträge auf verschiedene Sondernutzungen, Plakatierungen und Gestattungen von vorübergehenden Gaststättenbetrieben sowie die Anmeldungen von Veranstaltungen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

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jetzt geschlossen
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