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Städt. Zuschuss für Kulturprojekte an Bildungseinrichtungen

Stand: 14.07.2025

Hinweise zur Vergabe von städtischen Mitteln zur Förderung der kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Schulen, Kitas, Horten, Spiel- und Lernstuben

Malende Kinder

Seit Januar 2024 verwaltet das Bildungsbüro der Stadt Erlangen einen Fördertopf über 10.000 € zur Stärkung von Kooperationen zwischen Kulturakteur*innen und Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in Erlangen. Zweck der Zuwendungen ist die Förderung von kulturellen Bildungserfahrungen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Schul-, Kita- und Hortalltags sowie die Stärkung der Einbindung externer kultureller Bildungsakteur*innen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.

Grundlage der Zuschussvergabe bilden die Allgemeinen Richtlinien über die Bewilligung und Verwendung freiwilliger Zuschüsse der Stadt Erlangen an Dritte (Zuschussrichtlinien) sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Stadt Erlangen für Zuschüsse (Zuschussnebenbestimmungen – ZuschNB).

Den Projektförderantrag, die städtischen Zuschussrichtlinien und Zuschussnebenbestimmungen sowie das Verwendungsnachweisformular erhalten Sie auf Anfrage beim Bildungsbüro der Stadt Erlangen. Bitte wenden Sie sich hierfür an: bildungsbuero@stadt.erlangen.de oder gerne auch telefonisch an: 09131 86-3109.

Die Vergabe von Zuschüssen 2025 erfolgt im Rahmen der Besonderen Richtlinien zur vorläufigen Haushaltsführung 2025.

Der Erlanger Stadtrat hat das Haushaltskonsolidierungskonzept (HHK) für die nächsten Jahre beschlossen und der Regierung von Mittelfranken zur Prüfung vorgelegt. Die erfolgte Zustimmung der Regierung von Mittelfranken zum HHK ist Voraussetzung für die Zahlung dringend notwendiger Zuschüsse in 2025 für den Kultur- und Bildungsbereich. Zuschüsse können nur dann bewilligt werden, wenn die Unaufschiebbarkeit zur Weiterführung notwendiger Aufgaben auf Grundlage der Richtlinien zur vorläufigen Haushaltsführung nach Art. 69 der bayerischen Gemeindeordnung begründet werden kann.

Aus dem eingereichten Förderantrag muss hervorgehen, dass der städtische Zuschuss für die Projektumsetzung zwingend erforderlich ist. Antragssteller*innen haben vor Einreichung eines Antrags konsequent und verlässlich zu prüfen, welche weiteren Finanzierungsquellen für das Antragsprojekt aufgewandt werden können. Darunter fallen u.a. Zuschüsse von Stiftungen, Unterstützung über Sponsorengelder oder Crowdfunding-Aktivitäten, Unterstützung durch Elternbeiräte oder Fördervereine, aber auch Einnahmen durch vertretbare und verhältnismäßige Eintrittsgebühren. Insbesondere für die Realisierung größerer Projekte mit höherem Finanzvolumen wird eine Kofinanzierung über vielfältige Einnahmequellen unerlässlich sein.

Wir weisen jetzt schon darauf hin, dass es im Jahr 2026 zu weiteren Kürzungen von Zuschüssen kommen kann. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Planungen für die nächsten Jahre.

Stabsabteilung Bildungsbüro

Das Bildungsbüro ist eine Stabsabteilung im Referat für Kultur, Bildung und Freizeit. Zu den Aufgaben des Bildungsbüros zählen:

  • Bildungsakteure vernetzen
  • Transparenz schaffen
  • Monitoring von Bildungsdaten, Bildungsberichte erarbeiten
  • Übergänge im Bildungssystem optimieren
  • Befragungen durchführen
  • Kulturelle Bildung fördern
  • Bildungsrat

Mehr Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten:

Anschrift

Gebbertstraße 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Außerhalb der regulären Öffnungszeiten können zusätzlich individuelle Termine vor Ort vereinbart werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag 9:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag 9:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 9:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 9:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag 9:30 Uhr - 12:00 Uhr