Städt. Zuschuss für Kulturprojekte an Bildungseinrichtungen
Stand: 18.12.2023
Hinweise zur Vergabe von städtischen Mitteln zur Förderung der kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Schulen, Kitas, Horten, Spiel- und Lernstuben
Seit Januar 2024 verwaltet das Bildungsbüro der Stadt Erlangen einen Fördertopf über 10.000 € zur Stärkung von Kooperationen zwischen Kulturakteur*innen und Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in Erlangen. Zweck der Zuwendungen ist die Förderung von kulturellen Bildungserfahrungen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Schul-, Kita- und Hortalltags sowie die Stärkung der Einbindung externer kultureller Bildungsakteur*innen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.
Grundlage der Zuschussvergabe bilden die Allgemeinen Richtlinien über die Bewilligung und Verwendung freiwilliger Zuschüsse der Stadt Erlangen an Dritte (Zuschussrichtlinien) sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Stadt Erlangen für Zuschüsse (Zuschussnebenbestimmungen – ZuschNB).
Den Projektförderantrag, die städtischen Zuschussrichtlinien und Zuschussnebenbestimmungen sowie das Verwendungsnachweisformular erhalten Sie auf Anfrage beim Bildungsbüro der Stadt Erlangen. Bitte wenden Sie sich hierfür an: bildungsbuero@stadt.erlangen.de oder gerne auch telefonisch an: 09131 86-2957.
Gefördert werden kulturpädagogische Projekte, die Kindern und Jugendlichen im Rahmen ihres Schul-/Kita-/Hortalltags kulturelle Bildungserfahrungen ermöglichen. Die Projekte sollen dabei, wenn möglich, in Kooperation zwischen einer Erlanger Bildungs-/Betreuungseinrichtung und mindestens einer*m externen Kulturpartner*in erfolgen, d.h. einer Kulturschaffenden Person oder einer Kultureinrichtung. Das Projekt muss einen kulturellen Schwerpunkt aufweisen und eine kulturpädagogische Zielsetzung verfolgen.
Eine Förderung von Kooperationsprojekten mit städtischen Kultureinrichtungen und städtischen Jugendeinrichtungen ist i.d.R. dann möglich, wenn es sich um ein besonderes, vom regulären Programm abweichendes Angebot handelt.
Zu den förderfähigen Projekten zählen musikalische, künstlerische oder performative Bildungsprogramme in und mit klassischen Kultureinrichtungen genauso wie Projekte mit soziokulturellen Akteur*innen, Medienpädagog*innen oder etwa Zirkusartist*innen.
Das Projekt muss im Stadtgebiet Erlangen umgesetzt werden. Projekte, die gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, werden nicht gefördert.
Förderberechtigt sind Schulen, Kitas, Horte, Mittagsbetreuungen, Lernstuben und Spielstuben in Erlangen.
Interessierte stellen einen Förderantrag beim Bildungsbüro der Stadt Erlangen.
Dem Förderantrag sind eine Beschreibung des geplanten Projekts sowie eine Kostenkalkulation beizufügen. Die kalkulierten Ausgaben und Einnahmen (z.B. Eintrittsgelder) für das Projekt müssen angemessen und nachvollziehbar sein.
Der Antrag auf einen Zuschuss muss schriftlich erfolgen. Das Antragsformular kann beim Bildungsbüro angefordert werden. Sollten Sie das Formular nicht selbst ausdrucken können, senden wir Ihnen dieses gerne postalisch zu. Übermitteln Sie den Antrag gescannt per Upload datensicher über einen Securecloud-Link, den wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen. Alternativ stehen Ihnen auch der (nicht datensichere) Versand per Email oder per Post zur Verfügung.
Die Zuschussbeantragung ist während des gesamten Schuljahres möglich. Projektförderanträge können allerdings nur dann berücksichtigt werden, wenn das Projekt zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht begonnen hat.
Üblich sind Fördersummen zwischen 200 € und 800 € pro Kalenderjahr und Projekt. Wir erwarten, dass das Verhältnis der beantragten Höhe zu den eigenen vorhandenen finanziellen Ressourcen angemessen ist. Ein Eigenanteil sollte nach Möglichkeit eingebracht werden und Teil der Gesamtkosten des Projekts sein. Er kann durch eigene finanzielle Mittel, Einnahmen (z.B. Eintrittseinnahmen) und/oder Drittmittel anderer Fördermittelgeber (z.B. Spenden, Sponsoring, weitere beantragte Fördermittel) erbracht werden.
Die Kostenkalkulation des Antrags muss verhältnismäßig und realistisch umsetzbar sein. Einmalige Anschaffungen seitens der Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, etwa Technik o.ä., sowie Eintrittsgelder für Institutionsbesuche sind in der Regel nicht förderfähig.
Geteilte Förderungen durch unterschiedliche Förderpartner*innen sind möglich. Die einzelnen Budgetanteile der unterschiedlichen Förderpartner*innen sind dabei genau auszuweisen. Nicht gefördert werden können Projekte, für die bereits vollumfängliche anderweitige Förderungen beantragt bzw. bewilligt wurden (Doppelförderung).
Der Zuschussantrag ist in schriftlicher Form (postalisch oder digital) beim Bildungsbüro einzureichen.
Stadt Erlangen
Bildungsbüro
Gebbertstraße 1
91052 Erlangen
Mail-Adresse: bildungsbuero@stadt.erlangen.de
Die Mittel werden in chronologischer Reihenfolge an förderfähige Projekte vergeben. Bezugsgröße sind hierbei das Kalenderjahr und das Eingangsdatum des Antrags.
Die Förderung ist eine freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Ist der Fördertopf für ein Kalenderjahr ausgeschöpft, ist im entsprechenden Kalenderjahr keine Projektförderung durch das Bildungsbüro mehr möglich.
Nach der Zuschussentscheidung werden die entsprechenden Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheide ausgestellt. Die Zuschussauszahlung erfolgt bedarfsorientiert, i.d.R. aber circa zwei Wochen vor Projektbeginn.
In Ihrem Zuschussantrag nennen Sie Ihre individuellen Start- und Enddaten des Projekts. Die vom Bildungsbüro bereitgestellten Fördermittel müssen innerhalb dieses Zeitraums verwendet werden.
Über die Verwendung der erhaltenen Zuschüsse ist ein vollständiger Nachweis zu führen. Nach Abschluss des Projekts muss innerhalb von sechs Wochen ein schriftlicher Nachweis mit Abrechnung und Projektbericht vorgelegt werden. Das Verwendungsnachweisformular erhalten Sie auf Anfrage beim Bildungsbüro.
Stabsabteilung Bildungsbüro
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