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Städt. Zuschuss für Kulturprojekte an Bildungseinrichtungen

Stand: 02.05.2025

Hinweise zur Vergabe von städtischen Mitteln zur Förderung der kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Schulen, Kitas, Horten, Spiel- und Lernstuben

Malende Kinder

Seit Januar 2024 verwaltet das Bildungsbüro der Stadt Erlangen einen Fördertopf über 10.000 € zur Stärkung von Kooperationen zwischen Kulturakteur*innen und Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in Erlangen. Zweck der Zuwendungen ist die Förderung von kulturellen Bildungserfahrungen von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Schul-, Kita- und Hortalltags sowie die Stärkung der Einbindung externer kultureller Bildungsakteur*innen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen.

Grundlage der Zuschussvergabe bilden die Allgemeinen Richtlinien über die Bewilligung und Verwendung freiwilliger Zuschüsse der Stadt Erlangen an Dritte (Zuschussrichtlinien) sowie die Allgemeinen Nebenbestimmungen der Stadt Erlangen für Zuschüsse (Zuschussnebenbestimmungen – ZuschNB).

Den Projektförderantrag, die städtischen Zuschussrichtlinien und Zuschussnebenbestimmungen sowie das Verwendungsnachweisformular erhalten Sie auf Anfrage beim Bildungsbüro der Stadt Erlangen. Bitte wenden Sie sich hierfür an: bildungsbuero@stadt.erlangen.de oder gerne auch telefonisch an: 09131 86-2957.

Die Vergabe von Zuschüssen 2025 erfolgt im Rahmen der Vorgaben und Richtlinien zur vorläufigen Haushaltsführung 2025.

Aus dem eingereichten Förderantrag muss hervorgehen, dass der städtische Zuschuss für die Projektumsetzung zwingend erforderlich ist. Antragssteller*innen haben vor Einreichung eines Antrags konsequent und verlässlich zu prüfen, welche weiteren Finanzierungsquellen für das Antragsprojekt aufgewandt werden können. Darunter fallen u.a. Zuschüsse von Stiftungen, Unterstützung über Sponsorengelder oder Crowdfunding-Aktivitäten, Unterstützung durch Elternbeiräte oder Fördervereine, aber auch Einnahmen durch vertretbare und verhältnismäßige Eintrittsgebühren. Insbesondere für die Realisierung größerer Projekte mit höherem Finanzvolumen wird eine Kofinanzierung über vielfältige Einnahmequellen unerlässlich sein.

Verbindliche Zusagen für Zuschüsse können gemäß der besonderen Richtlinien zur vorläufigen Haushaltsführung 2025 dann frühestens nach dem Beschluss des Haushaltskonsolidierungskonzepts im Stadtrat Ende April gemacht werden. Sind Zuschüsse bereits vorher unaufschiebbar, können diese höchstens abzüglich 20 Prozent der Gesamtsumme bewilligt werden.

Stabsabteilung Bildungsbüro

Anschrift

Gebbertstraße 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag 9:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag 9:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch 9:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 9:30 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag 9:30 Uhr - 12:00 Uhr