Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Amtsleitung: Friedhelm Weidinger
Anschrift
Öffnungszeiten
Die Erreichbarkeit ist zu jeder Zeit sichergestellt.
Es wurden 18 Serviceleistungen gefunden
Bevölkerungsschutz; Warnung der Bevölkerung
Die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden warnen bei Bedarf die von einer Katastrophe oder großflächigen Gefährdungslage voraussichtlich betroffene Bevölkerung und geben ggfs. Verhaltenshinweise.
Brand- und Katastrophenschutz; Alarmierungsplanung
Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz
Brandsicherheitswache; Anerkennung von eigenen Kräften
Die "Brandschutzdienststelle" kann eigene Kräfte (oder Dienstleister) des Betreibers einer Versammlungsstätte als Brandsicherheitswache anerkennen.
Feuerwehr-Ehrenzeichen als Dienstzeitauszeichnung; Einreichung eines Vorschlags
Feuerwehr; Lehrgangsanmeldung
Die Staatlichen Feuerwehrschulen Bayerns bieten den Feuerwehrdienstleistenden verschiedene Lehrgänge an. Die Lehrgangsverwaltung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde. Die Regierungen weisen den Landkreisen und kreisfreien Städten Lehrgangsplätze zu.
Feuerwehr; Prüfung und Weiterleitung von Einsatzberichten
Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz
Freiwillige Feuerwehr; Feuerwehrdienst
In Bayern kümmern sich rund 320.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute bei ca. 7.500 Freiwilligen Feuerwehren in den bayerischen Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Gegen den roten Hahn kämpfen auch sieben Berufsfeuerwehren und über 200 Werk- und Betriebsfeuerwehren.
Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung
Hochwasser; Erstellung eines gemeindlichen Meldeplans
Hochwasser; Informationen von Kreisverwaltungsbehörden
Katastrophenschutz; Durchführung von Übungen
Katastrophenschutz; Ergänzende Ausstattung und Ausbildung
Die im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. Sie werden zu diesem Zwecke ergänzend ausgestattet und ausgebildet.
Katastrophenschutz; Informationen zu den Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden
Aufgabe der Katastrophenschutzbehörden ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.
Katastrophenschutzpläne; Erstellung und Fortschreibung
Alle Katastrophenschutzbehörden in Bayern haben insbesondere allgemeine Katastrophenschutzpläne und, soweit erforderlich, besondere Alarm- und Einsatzpläne, sogenannte Katastrophenschutz-Sonderpläne, zu erstellen und fortzuschreiben.
Notfallplanung; Erstellung externer Notfallpläne
Die Kreisverwaltungsbehörden erstellen im Rahmen des vorbeugenden Katastrophenschutzes auf Basis entsprechender Betreiberinformationen Alarm- und Einsatzpläne für bestimmte Störfall-Betriebe.
Zivil-militärische Zusammenarbeit; Informationen zur Abstimmung
Der Begriff der zivil-militärischen Zusammenarbeit beschreibt das in verschiedenen Bereichen stattfindende Zusammenwirken militärischer und ziviler Kräfte.
Bevölkerungsschutz; Warnung der Bevölkerung
Die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden warnen bei Bedarf die von einer Katastrophe oder großflächigen Gefährdungslage voraussichtlich betroffene Bevölkerung und geben ggfs. Verhaltenshinweise.
Brand- und Katastrophenschutz; Alarmierungsplanung
Brandschutz; Durchführung von Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz
Brandsicherheitswache; Anerkennung von eigenen Kräften
Die "Brandschutzdienststelle" kann eigene Kräfte (oder Dienstleister) des Betreibers einer Versammlungsstätte als Brandsicherheitswache anerkennen.
Feuerwehr-Ehrenzeichen als Dienstzeitauszeichnung; Einreichung eines Vorschlags
Feuerwehr; Lehrgangsanmeldung
Die Staatlichen Feuerwehrschulen Bayerns bieten den Feuerwehrdienstleistenden verschiedene Lehrgänge an. Die Lehrgangsverwaltung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde. Die Regierungen weisen den Landkreisen und kreisfreien Städten Lehrgangsplätze zu.
Feuerwehr; Prüfung und Weiterleitung von Einsatzberichten
Feuerwehreinsatz; Erhebung von Kostenersatz
Freiwillige Feuerwehr; Feuerwehrdienst
In Bayern kümmern sich rund 320.000 ehrenamtliche Feuerwehrleute bei ca. 7.500 Freiwilligen Feuerwehren in den bayerischen Städten und Gemeinden um den Brandschutz. Gegen den roten Hahn kämpfen auch sieben Berufsfeuerwehren und über 200 Werk- und Betriebsfeuerwehren.
Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung
Hochwasser; Erstellung eines gemeindlichen Meldeplans
Hochwasser; Informationen von Kreisverwaltungsbehörden
Katastrophenschutz; Durchführung von Übungen
Katastrophenschutz; Ergänzende Ausstattung und Ausbildung
Die im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. Sie werden zu diesem Zwecke ergänzend ausgestattet und ausgebildet.
Katastrophenschutz; Informationen zu den Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden
Aufgabe der Katastrophenschutzbehörden ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.
Katastrophenschutzpläne; Erstellung und Fortschreibung
Alle Katastrophenschutzbehörden in Bayern haben insbesondere allgemeine Katastrophenschutzpläne und, soweit erforderlich, besondere Alarm- und Einsatzpläne, sogenannte Katastrophenschutz-Sonderpläne, zu erstellen und fortzuschreiben.
Notfallplanung; Erstellung externer Notfallpläne
Die Kreisverwaltungsbehörden erstellen im Rahmen des vorbeugenden Katastrophenschutzes auf Basis entsprechender Betreiberinformationen Alarm- und Einsatzpläne für bestimmte Störfall-Betriebe.
Zivil-militärische Zusammenarbeit; Informationen zur Abstimmung
Der Begriff der zivil-militärischen Zusammenarbeit beschreibt das in verschiedenen Bereichen stattfindende Zusammenwirken militärischer und ziviler Kräfte.