Immissionsschutz; Lärmaktionsplan 2024
Stand: 20.02.2025
Lärmprobleme analysieren und wenn möglich beheben.
Wie geht das mit dem Lärmaktionsplan?
Erlanger Bürger haben die Möglichkeit, die Lärmreduzierung im Stadtgebiet aktiv mitzugestalten. Durch die Richtlinie 2002/49EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm soll auf der Grundlage von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen Umgebungslärm verhindert beziehungsweise vermindert werden.
In Ballungsräumen ab 100.000 Einwohnern ist alle fünf Jahre die Lärmsituation zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen. 2022 wurden vom Landesamt für Umwelt zuletzt Lärmkarten für die Stadt Erlangen erstellt. Diese sind online im UmweltAtlas Bayern zugänglich und dienen als Grundlage für die Lärmaktionsplanung.
In Erlangen wurde in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und Systeme (IVAS) der Lärmaktionsplan für den Straßenverkehr (ohne Autobahnen) aus dem Jahr 2020 fortgeschrieben. Darin werden Maßnahmen festgelegt, welche die Auswirkungen des Umgebungslärms auf die Bürger verringern sollen.
Im Zuge der Bürgerbeteiligung haben im Juli 2023 über 500 Erlanger Bürgerinnen und Bürger einen Fragebogen zum Verkehrslärm ausgefüllt. Die Ergebnisse der Bürgerbefragung wurden nach Möglichkeit im Entwurf des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Die Einwände bzw. Verbesserungsvorschläge der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung wurden in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit mit ausführlichen Verbesserungsvorschlägen.
In der Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses am 17. September 2024 wurde die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes einstimmig beschlossen. Das Einvernehmen der Regierung von Mittelfranken wurde am 19. Dezember 2024 erteilt. Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss wurde über die Anpassungen im Bericht nochmals am 4. Februar 2025 im Detail informiert.
Links zur Vorlagen für die Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses am 4. Februar 2025:
Rund um den Immissionsschutz
Lärm: Konflikte vermeiden
Im Bereich des Immissionsschutzes gibt es zahlreiche Problemfelder, die zu Beschwerden aus der Bevölkerung führen können. Das Amt für Umweltschutz und Energiefragen prüft die Beschwerden, wenn diese in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.
Immissionsschutz; Freiluftveranstaltungen
Öffentliche Freiluftveranstaltungen unterliegen besonderen Regeln.
Immissionsschutz; Genehmigungsbescheide der IE-Anlagen
Nach § 10 Abs. 8a Satz 1 BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.
Lärm: Konflikte vermeiden
Im Bereich des Immissionsschutzes gibt es zahlreiche Problemfelder, die zu Beschwerden aus der Bevölkerung führen können. Das Amt für Umweltschutz und Energiefragen prüft die Beschwerden, wenn diese in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.
Immissionsschutz; Freiluftveranstaltungen
Öffentliche Freiluftveranstaltungen unterliegen besonderen Regeln.
Immissionsschutz; Genehmigungsbescheide der IE-Anlagen
Nach § 10 Abs. 8a Satz 1 BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.