Abt. Gewässerschutz

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

Es wurden 13 Serviceleistungen gefunden

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst

Abwasserabgabe; Abgabe einer Erklärung zur Festsetzung oder Beantragung der Verrechnung für Großeinleitungen und Niederschlagswasser

Die Einleitung von gereinigtem Abwasser und Niederschlagswasser ist abgabepflichtig. Wird die Abgabe nicht über die im wasserrechtlichen Bescheid festgesetzten Grenzwerte ermittelt, kann der Abgabepflichtige sich gegenüber der zuständigen Behörde erklären. 

Serviceleistung

Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe

Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und des Landes sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Abfüllsicherung Abfüllschlauchsicherung, Aufmerksamkeits-Not-Ausschalter, Eigenverbrauchstankstellen, Heizölverbraucher­anlagen, Lagerung von Heizöl und Diesel, Lagerung von Wirtschaftsdünger, Leckageerkennungssystem, Leckschutzauskleidung, Leckanzeigegerät, Mineralölprodukt, Pipelines, Überfüllsicherung

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeige der Errichtung und von wesentlichen Änderungen

Die Errichtung oder wesentliche Änderung, das Ergreifen von Maßnahmen, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, und der Betreiberwechsel von prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst

Brunnenbohrung; Anzeige

Wenn Sie einen Brunnen bohren möchten, müssen Sie dies anzeigen.
Serviceleistung

Erdaufschluss; Anzeige

Wer eine Bohrung durchführt, einen Brunnen baut oder andere Arbeiten durchführt, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich auf das Grundwasser auswirken können, muss diese bei den Behörden anzeigen.

Serviceleistung

Gewässer dritter Ordnung; Informationen zum Hochwasserschutz

Staat und Kommunen ergreifen Schutzmaßnahmen und treffen Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasser zu begrenzen.
Serviceleistung

Gewässer dritter Ordnung; Informationen zur Gewässerunterhaltung

Die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung ist in Bayern eine Aufgabe der Kommunen bzw. Wasser- und Bodenverbände.
Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Hochwasser, Überschwemmung, Vorsorge, Bauleitplanung,, Hochwasserereignis, Hochwassergebiet, Pegelstand, überfluten, Überflutung, überschwemmen, übersteigen

Hochwasser; Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

Die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung ermittelt Überschwemmungsgebiete für ein 100-jährliches Hochwasserereignis, die von den Kreisverwaltungsbehörden durch Rechtsverordnung festgesetzt werden.
Serviceleistung, auslaufen, Gefahr, Ölunfälle; Betankungsunfälle; Heizöl; Gewässerverunreinigung, Umwelt, Unfall

Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung bei Polizei oder Feuerwehr

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen können z. B. zu Fischsterben führen oder Boden und Grundwasser verunreinigen. Sie sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden. Die Feuerwehr ergreift dann Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.

Serviceleistung, Wassergesetze; Wasserentnahme; Brunnen, Wasserrechtliche Erlaubnis, Wasserrechtliche Genehmigung, gehobene und beschränkte Erlaubnis, Planfeststellung, Gewässerbenutzung, Gewässerausbau, Erdaufschlüsse, wassergefährdende Stoffe, Abwassereinleitung, Wasserrechtliche Gestattung

Wasserrecht; Beantragung einer Gestattung

Für jede Einwirkung auf ein Gewässer, die nicht nur von völlig untergeordneter Bedeutung ist, wird eine behördliche Gestattung benötigt.
Serviceleistung, Trinkwasser, Wasserschutz

Wasserschutzgebiet; Festsetzung

Zum Schutz der öffentlichen Wassergewinnung (Brunnen, Quellen) werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen und von der Kreisverwaltungsbehörde per Verordnung festgesetzt.
Serviceleistung

Wasserverbände; Beratung und Rechtsaufsicht

Die Rechtsaufsichtsbehörden beraten die Wasserverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst

Wärmepumpen und Erdwärmesonden; Anzeige von Bohrungen zur Errichtung

Bohrungen zur Errichtung von Erdwärmesondenanlagen und Grundwasserwärmepumpen müssen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers gegen Verunreinigungen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.