Schulverwaltungsamt

Amtsleitung: Brigitte Bayer

Anschrift

Michael-Vogel-Straße 1d
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 12:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

Die telefonische Erreichbarkeit ist ab 8:00 Uhr sichergestellt.

Es wurden 15 Serviceleistungen gefunden

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Unterkunft für Berufsschüler, Übernachtungsmöglichkeit für Berufsschüler, Wohnheim für Berufsschüler , Übernachtung Blockunterricht, Unterkunft, Übernachtungsmöglichkeit, Berufsschüler, Wohnheim, Übernachtung

Berufsschüler; Beantragung einer notwendigen auswärtigen Unterbringung in Bayern

Berufsschüler können während der Blockschulphasen an einer Berufsschule eine Unterbringung beantragen.
Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Gastschulantrag, Genehmigung eines Gastschulverhältnisses, in eine andere Schule wechseln, Schule in anderem Ort besuchen, Schule wechseln, Schulwechsel, Sprengelschule wechseln, Wechsel der Schule, Sprengelschule ändern oder wechseln, Anfrage auf Schulwechsel, Sprengelschule, Gastschule

Gastschulverhältnis an einer Grund- oder Mittelschule; Beantragung der Genehmigung

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann bei Grundschulen oder Mittelschulen, die nicht Mitglied eines Mittelschulverbunds sind, aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Grundschule oder Mittelschule mit einem anderen Sprengel gestattet werden.

Serviceleistung, Schüleraustausch, Partnerstadt Schüler , EU-Förderung, ERASMUS, Verwendungsnachweis Schüleraustausch

Internationaler Schulaustausch; Informationen zu Förderungen

Der Schüleraustausch soll die internationale Zusammenarbeit und Kommunikation im schulischen Bereich stärken sowie die fremdsprachliche, interkulturelle und soziale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Vermietung von Räumen in Schulen, Suche leeren Raum zum Anmieten in Schulen, Schulraumüberlassung, Seminarraum, Schulungsraum, Beachvolleyballfeld mieten, Turnhalle mieten, Pausenhof mieten, Räume mieten, Raum mieten, Veranstaltung anmelden Anmeldung Event, Feier

Kommunaler Veranstaltungsraum; Reservierung

Gemeinden und Landratsämter können kommunale Räumlichkeiten auf Anfrage / Antrag auch Dritten zur Nutzung überlassen.

Serviceleistung

Schulamt; Informationen über Angelegenheiten der rechtlichen Leitung

Für Angelegenheiten der rechtlichen Leitung von Staatlichen Schulämtern sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.

Serviceleistung

Schulaufwand; Informationen über Träger

Der Schulaufwand umfasst die Kosten für den Bau und Betrieb der gesamten Schule sowie den Aufwand für das Hauspersonal. Träger des Schulaufwands ist bei öffentlichen Schulen in der Regel eine Kommune, bei privaten Schulen der jeweilige private Träger (z.B. die Kirche).

Serviceleistung

Schulen in Bayern; Informationen

In Bayern gibt es mehr als 6.000 Schulen in mehr als 20 Schularten. Verschiedene Internetangebote und Behörden helfen Ihnen, einzelne Schulen zu finden und veröffentlichen Informationen darüber.

Serviceleistung

Schulen; Informationen zur Mittagsbetreuung

Die Mittagsbetreuung wird abhängig von Bedarf und regionalen Gegebenheiten eingerichtet.

Serviceleistung

Schulpflicht; Beantragung der Durchführung des Schulzwangs

Die Schulpflicht dauert grundsätzlich zwölf Jahre. Sie gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und eine Berufsschulpflicht von drei Jahren. Die Durchsetzung der Schulpflicht ist Aufgabe der örtlich zuständigen Pflichtschule und Kreisverwaltungsbehörde.

Serviceleistung

Schulverwaltung; Verwaltung von Schulen durch Landratsämter und kreisfreie Städte

Landratsämter sind für die Verwaltung landkreiseigener Schulen, kreisfreie Städte für die Verwaltung von Schulen in der kreisfreien Stadt zuständig.

Serviceleistung, Anfahrt, befördern, Beförderungsmittel, Lotsendienst, Schulbus, Schulbusbegleiterdienst, Schulbuslotsendienst, Schule, Schülerinnen, Schulweg

Schulwegdienste; Informationen zur Benennung oder Anmeldung

Die Schulwegdienste werden von den Kommunen und den Aufgabenträgern für die Schülerbeförderung in eigener Zuständigkeit eingerichtet. Schüler können sich als Schülerlotse und Schulbuslotse, Erwachsene ehrenamtlich als Schulweghelfer und Schulbusbegleiter anmelden.

Serviceleistung, Beifahrer, Bus, Fahrrad, Fußgänger, öffentliche Verkehrsmittel, Radfahrer, S-Bahn, Schulbus, Schülerlotsen, Schulweghelfer, Schulwegpläne, Schulwegprogramm, Sicherheit, Straßenbahn, Straßenverkehr, Trambahn, U-Bahn

Schulwegsicherheit; Beratung

Ein sicherer Schulweg muß das Ziel aller Verantwortlichen sein. Kinder müssen als Fußgänger, Radfahrer, Mitfahrer im Pkw oder Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel ihren Schulweg sicher bewältigen können. Hierzu vorhandene Fragen können mit Experten vor Ort geklärt werden.

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Beförderung von Schülern, finanzieren, finanziert, Finanzierung, Kostenfreiheit des Schulwegs, öffentliche Schulen, Organisation, organisieren, organisiert, Schulweg, Drei oder mehr schulpflichtige Kinder Buskarten, Arbeitslos Erstattung von Busfahrkarten, Azubi Erstattung von Buskarten, Busfahrkarte 11. Klasse, Eigenbeteiligung Busfahrkarte, Dauernde Behinderung, Schülerbeförderungskosten

Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Buskarten, Busfahrkarten Schüler, Fahrkarten Bus Schüler, Busticket, Wertmarken, Antrag Schülerbeförderung, Transport im Kleinbus, Gefährlicher Schulweg, Bus zum Sonderpädagogischen Zentrum, Schulweg 2 km , Schulweg 3 km

Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges

Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.
Serviceleistung

Schülerunfallversicherung; Informationen über Kostenträger

Schüler (ggfs. auch Elternbeiräte u.a.) haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift nicht erst nach einem Unfallereignis, sondern umfasst z.B. auch Maßnahmen der Unfallprävention.