Energiekrise - Hilfe und Tipps
Stand: 07.02.2023
Die steigenden Energiepreise bereiten vielen Erlanger*innen Sorgen.
Wie steht es um Energiepreise und Versorgungssicherheit in Erlangen? Welche Maßnahmen hat die Stadt zum Energiesparen getroffen? Wo gibt es Tipps und Beratung zum Energiesparen? Und was kann man tun, wenn man die Energierechnung nicht mehr bezahlen kann? Antworten auf diese Fragen gibt es auf dieser Seite.
FAQs - Antworten auf wichtige Fragen
Wie die Erlanger Stadtwerke (ESTW) mitteilen, gelten seit 1. Februar 2023 auch in Erlangen höhere Strom- und Gaspreise. Inzwischen wurden die so genannten Preisbremsen vom Gesetzgeber auf den Weg gebracht und selbstverständlich werden die gesetzlichen Vorgaben so schnell wie möglich umgesetzt. Weiterführende Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu den Preisbremsen finden Sie unter den nachfolgenden Links: FAQ-Liste zur Strompreisbremse ; FAQ-Liste zur Wärme- und Gaspreisbremse .
Die Gaspreise der ESTW liegen in allen Sonderprodukten der ERconomy-Familie unter der Gaspreisbremse (12 ct/kWh). Auch bei Strom gibt es verschiedene Tarife, die unter oder auf dem Niveau des Arbeitspreis-Deckels (40 ct/kWh) liegen. Über die weitere Umsetzung informieren die ESTW auf ihrer Internetseite (www.estw.de) und schreiben betroffene Kunden entsprechend an.
Hier: Kontakt Kundencenter ESTW
Zum 1. Januar 2023 trat die bisher größte Wohngeldreform in Kraft. Mit den neuen Regelungen sollen Familien, Alleinerziehende und Rentner*innen zielgerichtet unterstützt werden. Insbesondere für Rentner, Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen, Familien und Alleinerziehende, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für das Wohnen stemmen zu können, lohnt sich die Antragstellung. Ebenso für Studierende und Auszubildende, die beispielsweise keinen Anspruch auf Bafög haben, und für Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld kann das Wohngeld in Frage kommen. Einen ersten Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern. Hier: Wohngeldrechner
Zweiter Heizkostenzuschuss
Den zweiten Heizkostenzuschuss, den der Bundestag im letzten Jahr beschlossen hat, bekommen alle Haushalte, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt sind. Eine Vielzahl der Erlanger berechtigten Haushalte hat den Zuschuss bereits erhalten. Die Wohngeldstelle bereitet derzeit die Auszahlungen für die Haushalte, die den Zuschuss noch nicht erhalten haben, vor.
Erwerbsfähige Personen, die wegen stark gestiegener Heizkostenabschläge bei relativ geringem Einkommen in Schwierigkeiten kommen, können beim Erlanger Jobcenter einen Antrag auf Unterstützung stellen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall vorab mit der Hotline des Jobcenters unter der Rufnummer 09131 / 86-2444 Kontakt auf. Bei einem Rückruf kann dann geklärt werden, ob ein Leistungsantrag Aussicht auf Erfolg hätte. Gleiches gilt auch, wenn aufgrund einer hohen Heizkostennachzahlung in einem Monat Hilfebedürftigkeit bestehen könnte.
Für Stromnachzahlungen, die nicht selbst aufgebracht werden können, gibt es für manche Menschen die Möglichkeit, dass ihnen ein Darlehen gewährt wird. Es muss eine Notlage vorliegen, dies ist in der Regel die Androhung einer Stromsperre durch den Stromversorger, soweit mit diesem keine Ratenzahlung vereinbart werden kann. Ziel ist, die Stromversorgung aufrechtzuerhalten.
Auch die Erlanger Stadtwerke (ESTW) bieten Hilfen an, bevor Gas oder Strom abgedreht werden. Es ist aber wichtig, dass sich Betroffene rechtzeitig melden, wenn sie z.B. eine Mahnung bekommen haben. Es können dann Hilfsmöglichkeiten wie Ratenzahlungen (Vereinbarung mit Erlanger Stadtwerken) oder ggf. sogar die Übernahme von Stromschulden (staatliche bzw. kommunale Stellen, andere Hilfeträger, z. B. Sozialamt, Erlanger Jobcenter, Kirchen, Stiftungen etc.) vereinbart bzw. beantragt werden.
Hier: Kontakt und mehr Informationen
Für Stromnachzahlungen, die nicht selbst aufgebracht werden können, gibt es in manchen Fällen die Möglichkeit der Gewährung eines Darlehens. Es muss eine Notlage vorliegen, dies ist in der Regel die Androhung einer Stromsperre durch den Stromversorger, soweit mit diesem keine Ratenzahlung vereinbart werden kann. Ziel ist, die Stromversorgung aufrechtzuerhalten.
Erwerbsfähige Personen, die wegen stark gestiegener Heizkostenabschläge bei relativ geringem Einkommen in Schwierigkeiten kommen, können beim Erlanger Jobcenter einen Antrag auf Unterstützung stellen. Bitte nehmen Sie in diesem Fall vorab mit der Hotline des Jobcenters unter der Rufnummer 09131 / 86-2444 Kontakt auf. Bei einem Rückruf kann dann geklärt werden, ob ein Leistungsantrag Aussicht auf Erfolg hätte. Gleiches gilt auch, wenn aufgrund einer hohen Heizkostennachzahlung in einem Monat Hilfebedürftigkeit bestehen könnte. Die Abteilung Soziale Hilfen des Sozialamtes ist zuständig, wenn Sie Grundsicherung im Alter bekommen oder Sie dauernd voll erwerbsgemindert sind.
Auch die Erlanger Stadtwerke (ESTW) bieten Hilfen an, bevor Gas oder Strom abgedreht werden. Es ist aber wichtig, dass sich Betroffene rechtzeitig melden, wenn sie z.B. eine Mahnung bekommen haben. Es können dann Hilfsmöglichkeiten wie Ratenzahlungen (Vereinbarung mit Erlanger Stadtwerken) oder ggf. sogar die Übernahme von Stromschulden (staatliche bzw. kommunale Stellen, andere Hilfeträger, z. B. Sozialamt, Kirchen, Stiftungen etc.) vereinbart bzw. beantragt werden.
Der Sozialpädagogische Dienst der Abteilung Wohnungswesen unterstützt Sie, wenn Sie vom Verlust der angemieteten Wohnung bedroht sind. Ein Wohnungsnotfall kann schnell eintreten, wenn zum Beispiel Mietschulden oder Energieschulden entstehen. Bitte warten Sie nicht zu lange, sondern melden sich rechtzeitig.
Hier: Kontakt und mehr Informationen
Wenn Sie obdachlos geworden sind und es für Sie keine Möglichkeit gibt, wo Sie wohnen können, können Sie von der Abteilung Wohnungswesen vorübergehend in einer Notunterkunft untergebracht werden.
Hier: Kontakt und mehr Informationen
Droht der Verlust der Wohnung, ist eine juristische Beratung zum Mietrecht durch die Stadt Erlangen nicht möglich. Hier müssen Sie sich bei Bedarf an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherberatung wenden. Menschen mit geringem Einkommen können sich in der Regel jedoch eine Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht leisten. Sie bekommen dafür durch die Beratungshilfe des Amtsgerichts Erlangen Unterstützung.
Sowohl die Stadt als auch die Erlanger Stadtwerke (ESTW) bieten eine Energieberatung an. Für einkommensschwache Haushalte gibt es bei den ESTW außerdem die Energiesparhelfer. Bei einem Vor-Ort-Termin wird geprüft, welche Geräte „Stromfresser“ sind und wie Strom und Wasser gespart werden können.
Hier: ESTW - Energiesparhelfer
Hier: Stadt Erlangen - Energieberatung
Einsparpotential gibt es auf jeden Fall durch das Herunterfahren der Zimmertemperatur. Unter 15 Grad sollte jedoch nicht geheizt werden, um Schimmelbildung an Gebäuden zu vermeiden.
Rund um die Energiekrise und steigende Kosten bietet auch die Volkshochschule Lösungsansätze. Erich Hochholdinger, Energieberater der Erlanger Stadtwerke, erklärt am Donnerstag, 9. Februar, um 18:00 Uhr, wie man in den eigenen vier Wänden Heizungs- und Stromkosten sparen kann. Schließlich hat Verena Zepter, Leiterin der Caritas-Schuldnerberatungsstelle, am Donnerstag, 16. Februar, um 18:00 Uhr Tipps und Tricks parat für preisbewusstes Einkaufen und eine sparsame Haushaltsführung. Die Vorträge finden jeweils in der Friedrichstraße 19 (Historischer Saal) statt. Der Eintritt ist jeweils frei. Um eine Anmeldung im Internet unter www.vhs-erlangen.de wird gebeten.
Das Amt für Umweltschutz und Energiefragen gibt ein paar einfache Tipps:
Richtig Lüften: Fenster nicht gekippt lassen, sondern Fenster weit aufmachen und Stoßlüften, dabei Heizung abdrehen, weil das Thermostat in der Heizung die Temperatur misst und automatisch steuert, wenn sich die Temperatur im Raum verändert.
Raumtemperatur: Nicht unter 15 Grad gehen, da sonst Schimmelgefahr besteht. Heizkörper sollen frei sein und nicht zugehängt oder verstaubt sind, damit die Wärme gut abgegeben werden kann.
Dämmeigenschaften von Fenstern und Türen: Dies können Sie einfach und selber verbessern. So können Sie Rollläden vollständig schließen. Mit dicken Vorhängen kann der Energieverlust minimiert werden. Bei sehr viel Zugluft: selbst mit Dämmboards oder Schaumgummi nachhelfen.
Mit der Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas im Jahr 2022 geht ein eindringlicher Appell der Bundesregierung an Industrie, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte, Energie einzusparen.
Die Stadt Erlangen kommt ihrer Vorbildrolle nach und hat im letzten Jahr eine Reihe von Maßnahmen zur Information und Beratung sowie zur Energieeinsparung ergriffen. Diese umfassen u.a. ein ausgebautes Informations- und Beratungsangebot von Stadt und Stadtwerken in Energiefragen und eine intensivierte Mieterkommunikation der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAU. Darüber hinaus hat im September 2022 ein Informationstermin für Erlanger Unternehmen stattgefunden.
Das Tiefbauamt hat bereits im Juli letzten Jahres Sofortmaßnahmen zur Energieeinsparung umgesetzt. So wurden im Bereich der Altstadt in den Nachtstunden die Beleuchtungen an der Altstädter Dreifaltigkeitskirche und dem Stadtmuseum (Martin-Luther-Platz), am Markgräflichen Schloss, Palais Stutterheim und Paulibrunnen (Schloßplatz) sowie am Haus der Kirche am Bohlenplatz abgeschaltet. Ebenfalls vor der Sommerpause haben die Stadtwerke die Beheizung der Freibäder gestoppt und die Wassertemperatur in den Hallenbädern abgesenkt.
Um Energie zu sparen, schaltete die Stadt Erlangen in der Weihnachtswoche die Beleuchtung der Werner-von-Siemens-Straße (Hochstraße) sowie der Münchener Straße (Zufahrt Autobahn A73) dauerhaft ab. Durch die Abschaltung gibt es keine Konflikte mit dem Fuß- oder Radverkehr. Die Ausnahme bilden zwei Leuchten am Beginn der Münchener Straße und auf der Werner-von-Siemens-Straße, die auch den Bereich der Bushaltestelle ausleuchten und somit aus Gründen der Verkehrssicherheit weiter betrieben werden.
Die Stadt kann die Gewerbe- und Grundsteuer ganz oder teilweise stunden. Das heißt, Sie können Ihre Steuern unter Umständen später bezahlen. Die Stundung ist aber nur zulässig, wenn die sofortige Einziehung des Anspruchs, also die sofortige Zahlung, für Sie eine erhebliche Härte bedeutet und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird.
Wenn Sie eine Stundung der Gewerbe- und Grundsteuer in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie bei der Stadtverwaltung einen schriftlichen Stundungsantrag stellen. Sie müssen den Antrag auch begründen. Der Stadt muss ein zeitnahes Bild der wirtschaftlichen Verhältnisse verschafft werden, damit die Tatbestandsvoraussetzungen für die Gewährung einer Stundung im Einzelfall geprüft werden können. Die Härte ist erst dann erheblich, wenn Sie sich auf die Erfüllung der Steuerschuld nicht rechtzeitig vorbereiten konnten oder Sie sich augenblicklich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden. Der Hinweis allein auf die Energiekrise bzw. auf gestiegene Energiekosten und Preise reicht als Begründung für einen Stundungsantrag nicht aus.
Die Stadt Erlangen verzichtet bei der Stundung von Gemeindesteuern und sonstigen Stundungen infolge der gestiegenen Energiekosten bis 30. Juni 2023 auf die üblichen Stundungszinsen. Das hat der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss des Stadtrats in seiner Sitzung am 16. November 2022 beschlossen. Diese zeitlich befristete Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen für betroffene Unternehmen hat das Bundesfinanzministerium ermöglicht und der Bayerische Städtetag empfohlen. Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, können als eine Maßnahme Steuerforderungen (weiterhin) gestundet werden. Auf die üblichen Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat wird verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen der Folgen der gestiegenen Energiekosten betroffen ist und dies im Einzelfall darlegt bzw. nachweist.
Zuständig für die Stundung der Gewerbe- und Grundsteuer ist die Stadtkämmerei. Für andere Steuern wie zum Beispiel die Grunderwerbsteuer oder für die Abschlagszahlungen der Einkommenssteuer ist das Finanzamt zuständig.
Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken (IHK) hat eine Übersicht für Unternehmen rund um das Thema „Energiekrise“ zusammengefasst.
Die Kosten für den "Dezember-Abschlag" 2022 für Gas und Wärme übernimmt der Bund. Das Gesetz hierfür ist am 19. November 2022 in Kraft getreten. Vermieterinnen und Vermieter geben die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an Mieterinnen und Mieter weiter, etwaige bereits im Dezember geleistete Überzahlungen werden entsprechend berücksichtigt.
Ihn bekommen die Haushalte, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt waren. Darüber hinaus erhalten ihn die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen, wenn die Leistungsberechtigung für mindestens einen Monat im maßgeblichen Zeitraum von 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 bestand. Hier: Mehr erfahren
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EnergieeffizientER und Energiewende ERlangen
Bereits 2008 erkannte die Stadt Erlangen die Dringlichkeit eines wirksamen Klimaschutzes und beschloss das „Aktionsprogramm EnergieeffizientER“.
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Wichtig ist die private Vorsorge. Aber was genau ist da zu tun? Hier erfahren Sie es.
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