Energiekrise - Hilfe und Tipps
Stand: 08.08.2023
Die Energiepreise bereiten vielen Menschen Sorgen.
Wie steht es um Energiepreise und Versorgungssicherheit in Erlangen? Welche Maßnahmen hat die Stadt zum Energiesparen getroffen? Wo gibt es Tipps und Beratung zum Energiesparen? Und was kann man tun, wenn man die Energierechnung nicht mehr bezahlen kann? Antworten auf diese Fragen und auf viele weitere Fragen gibt es auf dieser Seite.
FAQs - Antworten auf wichtige Fragen
Seit dem 1. März greifen die staatlichen Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme. Aufgrund der technisch sehr aufwendigen, zeitintensiven Einführungs- und Umsetzungsprozesse kam es bei vielen Energieversorgern zu leichten Verzögerungen. Auch bei den Erlanger Stadtwerken verzögerte sich die Umsetzung um ein paar Wochen. Inzwischen wurden die Kundinnen und Kunden der Erlanger Stadtwerke individuell informiert. Die Umsetzung der Entlastungen erfolgte mit dem Abschlag Ende April 2023.
Bei den Erlanger Stadtwerken sind viele Kunden von den Preisbremsen nicht oder nur in einem sehr geringen Umfang betroffen. Insbesondere bei den Sonderprodukten der ERconomy-Familie (Strom und Erdgas) liegen die seit 1. Februar 2023 gültigen Preise – auch nach der letzten Preiserhöhung – in vielen Fällen unter oder nur ganz knapp über der Preisbremse. Für einen Stromkunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch von 2.500 Kilowattstunden ergibt sich beispielsweise eine Entlastung von rund sechs Euro pro Monat. Auch die betroffenen Fernwärmekunden erhalten eine entsprechende Entlastung.
Weitere Hintergrund-Informationen zu den Preisbremsen, zur genauen Ermittlung der Entlastungsbeträge sowie zu den auch in Zukunft wichtigen Energiespartipps finden Sie hier - auf der Webseite der ESTW.
Hier: Kontakt Kundencenter ESTW
Zum 1. Januar 2023 trat die bisher größte Wohngeldreform in Kraft. Mit den neuen Regelungen sollen Familien, Alleinerziehende und Menschen mit Rente zielgerichtet unterstützt werden.
Informationen für Mieterinnen und Mieter
Insbesondere für diejenigen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für das Wohnen zu zahlen, lohnt sich die Antragstellung. Hierzu gehören vor allem
- Rentner
- Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen
- Familien
- Alleinerziehende.
Eventuell könnten Wohngeld auch bekommen:
- Studierende
- Auszubildende
- Menschen, die Kurzarbeitgeld erhalten
Informationen für Eigentümerinnen und Eigentümer
Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum können unter bestimmten Voraussetzungen beantragen:
- Eigentümer eines Eigenheimes
- Eigentümer einer Eigentumswohnung
- Eigentümer mit einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
Einen ersten Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, kann der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern. Hier: Wohngeldrechner
Sie können Ihre Energiebeschaffungskosten nicht zahlen?
Im Sozialamt gibt es seit 1. Januar 2023 die „Energienotfallberatung“. Sie unterstützt und berät Bürgerinnen und Bürger, wenn
- Energiebeschaffungskosten nicht bezahlt werden können
- Energienachzahlungen aus der Jahresabrechnungen nicht beglichen werden können oder
- hohe Stromschulden bestehen und eine Stromsperre droht.
Die Energienotfallberatung ist erreichbar unter der Telefonnummer 09131 86-3441 oder per E-Mail unter: energienotfallberatung@stadt.erlangen.de.
Auch die Erlanger Stadtwerke bieten Hilfe an, bevor Gas oder Strom gesperrt werden. Wichtig ist, dass sich Betroffenen rechtzeitig melden. Zum Beispiel, wenn sie eine Mahnung bekommen haben. Es kann dann eine Ratenzahlung vereinbart beziehungsweise eantragt werden. Das Forderungsmanagement der Stadtwerke ist erreichbar unter der Telefonnummer 09131/823 4111 oder per E-Mail unter: forderungen@estw.de.
Sie suchen Tipps zum Energiesparen?
Das Amt für Umweltschutz und Energiefragen nennt ein paar einfache Möglichkeiten:
Richtig Lüften: Fenster nicht gekippt lassen, sondern Fenster weit aufmachen und Stoßlüften. Dabei die Heizung abdrehen, weil das Thermostat in der Heizung die Temperatur misst und automatisch steuert, wenn sich die Temperatur im Raum verändert.
Raumtemperatur: Nicht unter 15 Grad gehen, da sonst Schimmelgefahr besteht. Heizkörper sollen frei sein und nicht zugehängt oder verstaubt sind, damit die Wärme gut abgegeben werden kann.
Dämmeigenschaften von Fenstern und Türen: Dies können Sie einfach und selber verbessern. So können Sie Rollläden vollständig schließen. Mit dicken Vorhängen kann der Energieverlust minimiert werden. Bei sehr viel Zugluft: selbst mit Dämmboards oder Schaumgummi nachhelfen.
Sowohl die Stadt als auch die Erlanger Stadtwerke bieten eine Energieberatung an. Für einkommensschwache Haushalte gibt es bei den Erlanger Stadtwerken außerdem die Energiesparhelfer. Bei einem Vor-Ort-Termin wird geprüft, welche Geräte „Stromfresser“ sind und wie Strom und Wasser gespart werden können.
Hier: ESTW - Energiesparhelfer
Hier: Stadt Erlangen - Energieberatung
Ein Beratungsangebot bietet auch das Bundeswirtschaftsministerium. Die dortige Hotline unter der Telefonnummer 0800 -78 88 900 informiert über die Energiepreisbremsen und über das am 21. März 2023 veröffentlichte Berechnungstool zur Selbstveranlagung der Anlagenbetreiber nach dem Strompreisbremsegesetz.
Heizungstausch
Das Gebäudeenergiegesetz sieht den Umstieg auf Erneuerbares Heizen sowie Ausnahmen vor. Wenn Sie sich informieren möchten, können Sie sich an die Energieberatung im Amt für Umweltschutz- und Energiefragen wenden.
Der Sozialpädagogische Dienst der Abteilung Wohnungswesen unterstützt Sie, wenn Sie vom Verlust der angemieteten Wohnung bedroht sind. Ein Wohnungsnotfall kann schnell eintreten, wenn zum Beispiel Mietschulden oder Energieschulden entstehen. Bitte warten Sie nicht zu lange, sondern melden sich rechtzeitig.
Hier: Kontakt und mehr Informationen
Wenn Sie obdachlos geworden sind und es für Sie keine Wohnmöglichkeit gibt, können Sie von der Abteilung Wohnungswesen vorübergehend in einer Notunterkunft untergebracht werden.
Hier: Kontakt und mehr Informationen
Droht der Verlust der Wohnung, ist eine juristische Beratung zum Mietrecht durch die Stadt Erlangen nicht möglich. Hier müssen Sie sich bei Bedarf an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherberatung wenden. Menschen mit geringem Einkommen können sich in der Regel jedoch eine Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht leisten. Sie bekommen dafür durch die Beratungshilfe des Amtsgerichts Erlangen Unterstützung.
Die Stadt Erlangen kommt ihrer Vorbildrolle nach. Sie hat im letzten Jahr eine Reihe von Maßnahmen zur Information und Beratung sowie zur Energieeinsparung ergriffen. Diese umfassen u.a.
- ein ausgebautes Informations- und Beratungsangebot von Stadt und Stadtwerken in Energiefragen
- eine intensivierte Mieterkommunikation der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft GEWOBAU
- ein Informationstermin für Erlanger Unternehmen im September 2022.
Das Tiefbauamt hat im Juli 2022 Sofortmaßnahmen zur Energieeinsparung umgesetzt. So wurden im Bereich der Altstadt in den Nachtstunden die Beleuchtungen an verschiedenen Einrichtungen abgeschaltet:
- Altstädter Dreifaltigkeitskirche
- Stadtmuseum am Martin-Luther-Platz
- Markgräflichen Schloss
- Palais Stutterheim
- Paulibrunnen am Schloßplatz
- Haus der Kirche am Bohlenplatz.
Ebenfalls vor der Sommerpause 2022 haben die Stadtwerke die Beheizung der Freibäder gestoppt und die Wassertemperatur in den Hallenbädern abgesenkt.
Um Energie zu sparen, schaltete die Stadt Erlangen in der Weihnachtswoche die Beleuchtung der Werner-von-Siemens-Straße (Hochstraße) sowie der Münchener Straße (Zufahrt Autobahn A73) dauerhaft ab. Durch die Abschaltung gibt es keine Konflikte mit dem Fuß- oder Radverkehr. Die Ausnahme bilden zwei Leuchten am Beginn der Münchener Straße und auf der Werner-von-Siemens-Straße. Sie beleuchten den Bereich der Bushaltestelle und sorgen für die Verkehrssicherheit.
LED-Teilumrüstung der Straßenbeleuchtung
Im Juli hat der Bauausschuss ist ein Sonderprogramm für die LED-Teilumrüstung der Straßenbeleuchtung in den nächsten sechs Jahren beschlossen worden. Die geschätzten Gesamtkosten bis 2030 belaufen sich auf ca. 11,38 Millionen Euro. Durch die Umrüstung der Bestandsleuchten auf die LED-Technik kann bei gleicher Lichtqualität die Leistungsaufnahme reduziert und damit Energie eingespart werden. Zudem ist eine Programmierung der Leuchten nach dem „Erlanger Dimm-Profil“ vorgesehen. Die Umrüstung soll anstelle des Leuchtmitteltausches erfolgen. So werden Personal- und Geräteaufwand sowie Kosten minimiert.
Zudem muss in Zukunft kein Leuchtmittel-Austausch im vierjährigen Zyklus erfolgen. Damit entfallen künftig auch die Kosten für die Leuchtmittelbestellung und -entsorgung. Zusätzlich kann mit neuen Optiken das Licht besser auf die gewünschten Bereiche verteilt werden. Das Programm dient auch dem Insektenschutz. Aufwandsbedingt ist eine Umrüstung von 1.000 Leuchtstellen pro Jahr in diesem Sonderprogramm vorgesehen.
Weitere Umrüstungen werden im Zuge von
- Straßenbauprojekten
- anstehenden Leitungsverlegungen
- Erneuerungsmaßnahmen der Beleuchtung
erfolgen. Die Erhöhung des Anteils der LED-Technik in der Straßenbeleuchtung ist erklärtes Ziel der Stadtverwaltung im Rahmen des Klima-Aufbruch. Der aktuelle Anteil liegt bei ca. 20 Prozent.
Die Stadt kann die Gewerbe- und Grundsteuer ganz oder teilweise stunden. Das heißt, Sie können Ihre Steuern unter Umständen später bezahlen. Die Stundung ist aber nur zulässig, wenn die sofortige Einziehung des Anspruchs, also die sofortige Zahlung, für Sie eine erhebliche Härte bedeutet. Und der Anspruch darf durch die Stundung nicht gefährdet wird.
Wenn Sie eine Stundung der Gewerbe- und Grundsteuer in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie bei der Stadtverwaltung einen schriftlichen Stundungsantrag stellen. Sie müssen den Antrag auch begründen. Der Stadt muss ein zeitnahes Bild der wirtschaftlichen Verhältnisse verschafft werden, damit die Tatbestandsvoraussetzungen für die Gewährung einer Stundung im Einzelfall geprüft werden können. Die Härte ist erst dann erheblich, wenn Sie sich auf die Erfüllung der Steuerschuld nicht rechtzeitig vorbereiten konnten oder Sie sich augenblicklich in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen befinden. Der Hinweis allein auf die Energiekrise bzw. auf gestiegene Energiekosten und Preise reicht als Begründung für einen Stundungsantrag nicht aus.
Zuständig für die Stundung der Gewerbe- und Grundsteuer ist die Stadtkämmerei. Für andere Steuern wie zum Beispiel die Grunderwerbsteuer oder für die Abschlagszahlungen der Einkommenssteuer ist das Finanzamt zuständig.
Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken (IHK) hat eine Übersicht für Unternehmen rund um das Thema „Energiekrise“ zusammengefasst.
Die Kosten für den "Dezember-Abschlag" 2022 für Gas und Wärme übernimmt der Bund. Das Gesetz hierfür ist am 19. November 2022 in Kraft getreten. Vermieterinnen und Vermieter geben die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an Mieterinnen und Mieter weiter, etwaige bereits im Dezember 2022 geleistete Überzahlungen werden entsprechend berücksichtigt.
Ihn bekommen die Haushalte, die in mindestens einem Monat im Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022 wohngeldberechtigt waren. Darüber hinaus erhalten ihn die Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem BAföG sowie von Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen. Aber auch sie müssen für mindestens einen Monat im Zeitraum von 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 Leistungsberechtigt gewesen sein. Hier: Mehr erfahren
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält weitere wichtige Maßnahmen für den Klimaschutz. So muss mit der Änderung zum 1. Januar 2023 bei Neubauten der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent reduzieret werden. Die im Bundeskabinett im April 2023 weiter beschlossene Novelle des Gesetzes wird ein Systemwandel im Wärmebereich zur konsequenten Einsparung fossiler Energie wie zum Beispiel Erdgas und Öl herbeiführen.
Möglichst ab Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Vorgabe soll durch umfassende Förderprogramme flankiert werden. Das Gesetzesvorhaben ist innerhalb der Koalition und bei der Opposition umstritten. Die konkreten Inhalte der Gesetzesnovelle stehen verbindlich erst nach Abschluss des
parlamentarischen Verfahrens im Bundestag und Bundesrat fest. Die erfolgten und geplanten Veränderungen zeigen, dass auf Bundesebene zahlreiche Weichen für Klimaschutz gestellt werden. Im Vergleich zur EU soll die Klimaneutralität im Jahr 2045 und damit fünf Jahre früher erreicht werden.
Alle wichtigen Informationen zum Gebäudeenergiegesetz und dem Heizungstausch hat unser Amt für Umweltschutz- und Energiefragen für Sie hier zusammengestellt.
Etwa ein Drittel der gesamten Energie, die in Deutschland verbraucht wird, wird für das Heizen von Wohnungen und Häusern sowie für Warmwasser benötigt. Die meisten Heizungen in Häusern und Wohnungen werden mit Gas betrieben. Der Anteil von erneuerbarer Energien liegt derzeit bei etwa 20 Prozent.
Mit der kommunalen Wärmeplanung sollen Städte und Gemeinden Pläne für die künftige Energieversorgung aufstellen. Konkret sollen sie ihren Bürgern mitteilen, ob sie planen, ein Wohnhaus oder vor allem die Mietsgebäude an ein Fern- oder Nahwärmenetz anzuschließen. Diese Formen werden von der Bundesregierung besonders beworben. Der Plan: Wenn die Kommunen möglichst viele Fern- oder Nahwärmenetze planen, können diese zentral mit erneuerbaren Energien versorgt werden.
Das Gesetz zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung liegt noch nicht vor. Derzeit befindet es sich im Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene. Bis Ende des Jahres 2023 soll das Gesetz vom Bundestag beschlossen werden und anschließend in Kraft treten. Zum Entwurf: Er sieht vor, dass für Erlangen mit seinen ca. 117.000 Einwohnern die Wärmeplanung bis 31. Dezember 2025 erfolgen soll. Bis 31. Dezember 2027 muss sie erfolgen. Die Stadt Erlangen möchte die Kommunale Wärmeplanung, als Maßnahme des Fahrplans Klima-Aufbruch, bereits in 2024 erarbeiten lassen.
Was passiert in Erlangen?
Die strategische Wärmeplanung befindet sich in der Umsetzung. Die kommunale Wärmeplanung der Stadt macht Vorgaben für Stadtteile und Quartiere zur zukünftigen Art der Wärmeversorgung. Darauf aufbauend entwickeln die Erlanger Stadtwerke Konzepte zur Umsetzung. Ziele:
- dekarbonisierte, zentrale Wärmeerzeugung, zum Beispiel in der Fern- und Nahwärmeversorgung
- klimafreundliche ergänzende Angebote für einen alternativen, dezentralen Primärenergieträgereinsatz,
zum Beispiel durch Strom für Wärmepumpen
In einem bundesweit bisher einmaligen Beteiligungsprozess wurde im letzten Jahr der Fahrplan Klima-Aufbruch erarbeitet. Er beinhaltet 41 Maßnahmen zur Klimaneutralität.
Die Stadtverwaltung hat im Juli 2023 den ersten Statusbericht zum Fahrplan Klima-Aufbruch vorgelegt. Das Dokument gibt einen umfassenden Überblick, welche Aktivitäten innerhalb des ersten halben Jahres nach der Beschlussfassung zum Fahrplan Klima-Aufbruch durchgeführt worden sind. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Leuchtturm-Maßnahmen gelegt.
Darüber hinaus zeigt der Bericht die Fortführung von 52 Sofortmaßnahmen auf. Sie wurden nach Ausrufung des Klimanotstands initiiert. Und der Bericht zeigt den Bearbeitungsstand der Maßnahmen aus dem Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan.
Vervollständigt wird das Bild durch die Einbettung der Maßnahmen in ausgewählte klimapolitische Entscheidungen auf EU-, Bundes- und Landesebene. Sie bestimmen den Rahmen des kommunalen Handels im Klimaschutz.
Bei der Umsetzung hervorzuheben sind die Fortschritte für die kommunale Wärmeplanung, die zu den elementaren Bausteinen der Wärmewende und damit der Erreichung der Klimaneutralität zählt. Die Ausschreibung für die Erstellung des Wärmeplans wurde in die Wege geleitet. Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Schritt zur Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Die gerade auch mit Blick auf die aktuelle Diskussion zum Heizungstausch nach dem Gebäudeenergiegesetz.
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