Energie: Hilfe und Tipps
Stand: 16.04.2026
Informationen rund um das Thema Energie.
Wo gibt es Tipps und Beratung zum Energiesparen? Was kann man tun, wenn man die Energierechnung nicht mehr bezahlen kann? Antworten auf diese Fragen und auf viele weitere Fragen gibt es auf dieser Seite.
FAQs - Antworten auf wichtige Fragen
Aktuelle Informationen für alle Strom- und Erdgaskunden der Erlanger Stadtwerke (ESTW): die Strom- und Erdgaspreise bleiben weiterhin und voraussichtlich bis zum Jahresende 2026 stabil. Für eine dreiköpfige Familie mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden (kWh) betragen die Gesamtkosten für ESTW-Grünstrom mit ok-power-Siegel somit auch im Jahr 2026 rund 1.087 Euro. Dabei fallen an:
- ca. 22 Prozent für die regulierten Netzentgelte
- etwa 35 Prozent für staatlich veranlasste Abgaben, Umlagen und Steuern sowie
- rund 43 % für den eigentlichen Energieanteil.
Auch für alle Erdgaskunden der Erlanger Stadtwerke bleiben die Preise weiter stabil. Insgesamt muss hier die Entwicklung an den Energiemärkten sehr genau beobachtet werden. Aufgrund der längerfristig angelegten Beschaffungsstrategie sind - auch in der jetzigen Krisensituation (Iran) - keine kurzfristigen Preiserhöhungen für Strom- oder Erdgaskunden der ESTW zu erwarten. Für einen Ausblick ins Jahr 2027 ist es derzeit noch zu früh. Sollte sich hier etwas ändern, informieren die Erlanger Stadtwerke alle betroffenen Kunden rechtzeitig.
Weitere Informationen der ESTW
- Allgemeine Informationen gibt es auf der Homepage der Erlanger Stadtwerke unter www.estw.de
- Das aktuelle Preisblatt ist aufrufbar unter www.estw.de/preisblatt
- Wertvolle Energiespartipps können aufgerufen werden unter www.estw.de/energiespartipps.
Die Kontaktdaten zu den Energieberatern der Erlanger Stadtwerke gibt es online unter unter www.estw.de/ebz.
Mieterinnen und Mieter
Insbesondere für diejenigen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten für das Wohnen zu zahlen, lohnt sich die Antragstellung. Hierzu gehören vor allem
- Rentner
- Bewohner von Alten- oder Pflegeheimen
- Familien
- Alleinerziehende.
Eventuell könnten Wohngeld auch bekommen:
- Studierende
- Auszubildende
- Menschen, die Kurzarbeitgeld erhalten
Eigentümerinnen und Eigentümer
Wohngeld als Lastenzuschuss für den selbstgenutzten Wohnraum können unter bestimmten Voraussetzungen beantragen:
- Eigentümer eines Eigenheimes
- Eigentümer einer Eigentumswohnung
- Eigentümer mit einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
Sowohl die Stadt als auch die Erlanger Stadtwerke bieten eine Energieberatung an. Für einkommensschwache Haushalte gibt es bei den Erlanger Stadtwerken außerdem die Energiesparhelfer. Bei einem Vor-Ort-Termin wird geprüft, welche Geräte „Stromfresser“ sind und wie Strom und Wasser gespart werden können.
Der Sozialpädagogische Dienst der Abteilung Wohnungswesen unterstützt Sie, wenn Sie vom Verlust der angemieteten Wohnung bedroht sind. Ein Wohnungsnotfall kann schnell eintreten, wenn zum Beispiel Mietschulden oder Energieschulden entstehen. Bitte warten Sie nicht zu lange, sondern melden sich rechtzeitig.
Hier: Kontakt und mehr Informationen
Wenn Sie obdachlos geworden sind und es für Sie keine Wohnmöglichkeit gibt, können Sie von der Abteilung Wohnungswesen vorübergehend in einer Notunterkunft untergebracht werden.
Hier: Kontakt und mehr Informationen
Droht der Verlust der Wohnung, ist eine juristische Beratung zum Mietrecht durch die Stadt Erlangen nicht möglich. Hier müssen Sie sich bei Bedarf an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherberatung wenden. Menschen mit geringem Einkommen können sich in der Regel jedoch eine Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht leisten. Sie bekommen dafür durch die Beratungshilfe des Amtsgerichts Erlangen Unterstützung.
Im Sozialamt gibt es seit 1. Januar 2023 die „Energienotfallberatung“. Sie unterstützt und berät Bürgerinnen und Bürger, wenn
- Energiebeschaffungskosten nicht bezahlt werden können
- Energienachzahlungen aus der Jahresabrechnungen nicht beglichen werden können oder
- hohe Stromschulden bestehen und eine Stromsperre droht.
Die Energienotfallberatung ist erreichbar unter der Telefonnummer 09131 86-3441 oder per E-Mail unter: energienotfallberatung@stadt.erlangen.de.
Auch die Erlanger Stadtwerke bieten Hilfe an, bevor Gas oder Strom gesperrt werden. Wichtig ist, dass sich die Betroffenen rechtzeitig melden. Zum Beispiel, wenn sie eine Mahnung bekommen haben. Es kann dann eine Ratenzahlung vereinbart beziehungsweise beantragt werden. Das Forderungsmanagement der Stadtwerke ist erreichbar unter der Telefonnummer 09131/823 4111 oder per E-Mail unter: forderungen@estw.de.
Das Gebäudeenergiegesetz ist der Startschuss für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren Energien. Es leitet eine umfassende Modernisierung der Wärmeversorgung in Deutschland ein: Mit mehr Fernwärme und effizienterer, sparsamerer und klimafreundlicher Heiztechnologie geht damit die Wärmepolitik in Deutschland nach Jahren des Stillstandes auf einen zukunftsfähigen Kurs. Verbraucherinnen und Verbraucher, Wohnungswirtschaft, Heizungsindustrie und Handwerk haben mit den neuen Regelungen eine klare Richtschnur für ihre Investitionsentscheidungen. So können Erneuerbare Energien im Gebäudebereich zum Standard werden und Schritt für Schritt klimaschädliche Heizungen auf Basis von Erdgas oder Erdöl ersetzen. Klimaschutz und Energiesicherheit kommen mit diesem Gesetz Jahr für Jahr verlässlich voran.
Alle wichtigen Informationen zum Gebäudeenergiegesetz und dem Heizungstausch hat unser Amt für Umweltschutz- und Energiefragen für Sie hier zusammengestellt.
Die Aufstellung eines Energienutzungsplans ist das zentrale Instrument der Kommunalen Wärmeplanung. Unser Hauptziel ist es, auf lokaler Ebene eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln und umzusetzen. Diese sichert nicht nur eine günstige, zukunftsfähige Energieversorgung, sondern trägt auch zu den Klimaschutzzielen der Stadt bei. Gleichzeitig berücksichtigen wir bei der Planung auch wichtige Themen wie Wirtschaftlichkeit, Versorgungs-sicherheit und Umweltschutz.
Die Wärmeplanung soll Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Institutionen darüber informieren, welche bestehenden und zukünftigen Optionen zur Wärmeversorgung im Stadtteil bereitstehen. Der kommunale Wärmeplan soll ihnen bei ihrer individuellen Entscheidung bezüglich der von ihnen zu wählenden Heizungsart helfen.
Hier: Informationen zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt Erlangen
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