

Serviceportal - Umzug & Ausland
Sie planen, nach Erlangen zu ziehen, innerhalb der Stadt den Wohnort zu wechseln oder von Erlangen an einen anderen Ort zu ziehen? Viele offene Fragen und Behördengänge, wie zum Beispiel zur Adressänderung, Ummeldung oder zur Einrichtung einer Halteverbotszone, können Sie dank unseres Informations- und Serviceangebots ganz ohne Behördengang einfach Online klären.
Häufig gesucht
Bewohnerparkausweis; Beantragung
Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.
Mietspiegel; Anforderung
Wenn Sie die Höhe der Mieten in Wohnungen in Ihrer Umgebung wissen möchten, können Sie sich darüber in der Regel im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.
Wohnsitz; Abmeldung
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Wohnsitz; Anmeldung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.
Bewohnerparkausweis; Beantragung
Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.
Mietspiegel; Anforderung
Wenn Sie die Höhe der Mieten in Wohnungen in Ihrer Umgebung wissen möchten, können Sie sich darüber in der Regel im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.
Wohnsitz; Abmeldung
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Wohnsitz; Anmeldung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.
Service A-Z
Binnenschiffer und Seeleute; Anmeldung
Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, müssen Sie sich anmelden. Als Reeder von Seeschiffen müssen Sie den Kapitän und die Besatzungsmitglieder an- und abmelden.
Geburt; Anzeige
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
Geburtsurkunde; Beantragung
Sie können eine Geburtsurkunde beim Standesamt anfordern, das das Geburtenregister führt (in der Regel am Geburtsort).
Hundesteuer; An- und Abmeldung eines Hundes
Kraftfahrzeug; Beantragung der Außerbetriebsetzung
Binnenschiffer und Seeleute; Anmeldung
Wenn Sie auf ein Binnenschiff ziehen, müssen Sie sich anmelden. Als Reeder von Seeschiffen müssen Sie den Kapitän und die Besatzungsmitglieder an- und abmelden.
Geburt; Anzeige
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
Geburtsurkunde; Beantragung
Sie können eine Geburtsurkunde beim Standesamt anfordern, das das Geburtenregister führt (in der Regel am Geburtsort).
Hundesteuer; An- und Abmeldung eines Hundes
Kraftfahrzeug; Beantragung der Außerbetriebsetzung
Aktuelles
Erlanger Erklärung für Vielfalt, Respekt und Toleranz
In seinem 10. Jubiläumsjahr konzentrierte sich das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt / Internationale Beziehungen darauf, verschiedene Akteur*innen der Stadtgesellschaft zusammen zu bringen. Im gemeinsamen Schulterschluss erarbeiteten 2025 zahlreiche engagierte Mitglieder der Erlanger Stadtgesellschaft aus unterschiedlichsten Bereichen der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Wissenschaft die „Erlanger Erklärung für Vielfalt, Respekt und Toleranz“. Den Weg dorthin möchten wir Ihnen kurz vorstellen.
Förderung von Lastenrädern
Aufgrund der Haushaltslage ist derzeit keine Förderung von Lastenrädern vorgesehen.
Hol- und Bringzonen an Grundschulen
Ziel der Hol- und Bringzonen ist es, das Halten und Parken direkt vor der Schule zu unterbinden und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Sie sollen schrittweise an Schulen eingerichtet werden.
Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan 2030 (VEP 2030)
Der Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan 2030 (kurz: VEP 2030) definiert die Ziele und Strategien im Bereich der Mobilität in Erlangen für die nächsten zehn bis 15 Jahre. Die entwickelten Strategien und Maßnahmenempfehlungen sollen zu einer zukunftsfähigen Mobilität und zu einer nachhaltigen und umweltverträglichen Stadtentwicklung beitragen.
Erlanger Erklärung für Vielfalt, Respekt und Toleranz
In seinem 10. Jubiläumsjahr konzentrierte sich das Büro für Chancengleichheit und Vielfalt / Internationale Beziehungen darauf, verschiedene Akteur*innen der Stadtgesellschaft zusammen zu bringen. Im gemeinsamen Schulterschluss erarbeiteten 2025 zahlreiche engagierte Mitglieder der Erlanger Stadtgesellschaft aus unterschiedlichsten Bereichen der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Wissenschaft die „Erlanger Erklärung für Vielfalt, Respekt und Toleranz“. Den Weg dorthin möchten wir Ihnen kurz vorstellen.
Förderung von Lastenrädern
Aufgrund der Haushaltslage ist derzeit keine Förderung von Lastenrädern vorgesehen.
Hol- und Bringzonen an Grundschulen
Ziel der Hol- und Bringzonen ist es, das Halten und Parken direkt vor der Schule zu unterbinden und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Sie sollen schrittweise an Schulen eingerichtet werden.
Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan 2030 (VEP 2030)
Der Verkehrsentwicklungs- und Mobilitätsplan 2030 (kurz: VEP 2030) definiert die Ziele und Strategien im Bereich der Mobilität in Erlangen für die nächsten zehn bis 15 Jahre. Die entwickelten Strategien und Maßnahmenempfehlungen sollen zu einer zukunftsfähigen Mobilität und zu einer nachhaltigen und umweltverträglichen Stadtentwicklung beitragen.