

Serviceportal - Bauen & Wohnen
In urbanen Ballungsräumen sind Bauen und Wohnen besonders alltägliche Themen. Ob Wohnraum, Gewerbe, Industrie oder Infrastruktur: Die Aufgaben und Leistungen der Stadt Erlangen sind vielfältig. Daher ist es wichtig, dass sich Bauwillige, Mieterinnen und Mieter, Eigenheimbesitzer sowie ansässige Unternehmen schnell und unbürokratisch informieren können. Hier finden Sie alles Wichtige zu Bestimmungen beim Bau, beim Wohnen zur Miete und im Eigenheim.
Service A-Z
Abfall; Entsorgung
Abfallentsorgung; Beantragung eines kommunalen Zuschusses
Abfallentsorgung; Beratung
Abfallgebühren; Zahlung
Abfallwirtschaft; Informationen
Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung
Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns
Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung
Sie benötigen grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen. Davon ausgenommen sind insbesondere kleinere Abgrabungen.
Abgrabung; Beantragung einer Teilabgrabungsgenehmigung
Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des Vorhabens bereits vorab eine Genehmigunge erhalten.
Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids
Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.
Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
Abfall; Entsorgung
Abfallentsorgung; Beantragung eines kommunalen Zuschusses
Abfallentsorgung; Beratung
Abfallgebühren; Zahlung
Abfallwirtschaft; Informationen
Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung
Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns
Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung
Sie benötigen grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen. Davon ausgenommen sind insbesondere kleinere Abgrabungen.
Abgrabung; Beantragung einer Teilabgrabungsgenehmigung
Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des Vorhabens bereits vorab eine Genehmigunge erhalten.
Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids
Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.
Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
Aktuelles
Parken in Erlangen
In den Parkhäusern und Tiefgaragen rund um die Erlanger Innenstadt gibt es zu allen Tageszeiten freie Kapazitäten. Von dort aus lassen sich Handel, Gastronomie und Kultureinrichtungen bequem zu Fuß oder mit den Bussen im kostenlosen Innenstadtbereich erreichen. Alle Parkflächen sind ausgeschildert.
Falsch parken
Die Stadt Erlangen gehört dem Zweckverband "Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg" an. Aufgabe des Zweckverbands ist unter anderem die Überwachung von Parkverstößen im Stadtgebiet.
Öffentlichkeitsarbeit gegen Falschparker - Mahnkarten
Mit der Verteilung von Mahnkarten wird auf das Fehlverhalten aufmerksam gemacht.
Neuerlass der Zweckentfremdungsverbotssatzung
Soll Wohnraum anders genutzt werden als zu Wohnzwecken, ist eine Genehmigung notwendig.
Parken in Erlangen
In den Parkhäusern und Tiefgaragen rund um die Erlanger Innenstadt gibt es zu allen Tageszeiten freie Kapazitäten. Von dort aus lassen sich Handel, Gastronomie und Kultureinrichtungen bequem zu Fuß oder mit den Bussen im kostenlosen Innenstadtbereich erreichen. Alle Parkflächen sind ausgeschildert.
Falsch parken
Die Stadt Erlangen gehört dem Zweckverband "Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg" an. Aufgabe des Zweckverbands ist unter anderem die Überwachung von Parkverstößen im Stadtgebiet.
Öffentlichkeitsarbeit gegen Falschparker - Mahnkarten
Mit der Verteilung von Mahnkarten wird auf das Fehlverhalten aufmerksam gemacht.
Neuerlass der Zweckentfremdungsverbotssatzung
Soll Wohnraum anders genutzt werden als zu Wohnzwecken, ist eine Genehmigung notwendig.