Serviceportal - Bauen & Wohnen
In urbanen Ballungsräumen sind Bauen und Wohnen besonders alltägliche Themen. Ob Wohnraum, Gewerbe, Industrie oder Infrastruktur: Die Aufgaben und Leistungen der Stadt Erlangen sind vielfältig. Daher ist es wichtig, dass sich Bauwillige, Mieterinnen und Mieter, Eigenheimbesitzer sowie ansässige Unternehmen schnell und unbürokratisch informieren können. Hier finden Sie alles Wichtige zu Bestimmungen beim Bau, beim Wohnen zur Miete und im Eigenheim.
Service A-Z
Abfall; Entsorgung
Abfallentsorgung; Beantragung eines kommunalen Zuschusses
Abfallentsorgung; Beratung
Abfallgebühren; Bezahlung
Abfallwirtschaft; Informationen
Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung
Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns
Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung
Sie benötigen grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen. Davon ausgenommen sind insbesondere kleinere Abgrabungen.
Abgrabung; Beantragung einer Teilabgrabungsgenehmigung
Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des Vorhabens bereits vorab eine Genehmigunge erhalten.
Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids
Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.
Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
Abfall; Entsorgung
Abfallentsorgung; Beantragung eines kommunalen Zuschusses
Abfallentsorgung; Beratung
Abfallgebühren; Bezahlung
Abfallwirtschaft; Informationen
Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung
Abgrabung; Anzeige des Abgrabungsbeginns
Abgrabung; Beantragung einer Abgrabungsgenehmigung
Sie benötigen grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen. Davon ausgenommen sind insbesondere kleinere Abgrabungen.
Abgrabung; Beantragung einer Teilabgrabungsgenehmigung
Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des Vorhabens bereits vorab eine Genehmigunge erhalten.
Abgrabung; Beantragung eines Vorbescheids
Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabungsgenehmigungsverfahren bindende Wirkung.
Abgrabung; Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.
Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
Aktuelles
Konzept zum Verkehr im Stadtsüden liegt vor
Es zeigt auf, wie der Siemens Campus, die Technische und die Naturwissenschaftliche Fakultät umweltfreundlich und nachhaltig an den Verkehr angebunden werden können.
Umfassende Baumaßnahmen in der Drausnick-/Kurt-Schumacher-Straße
Sperrungen im Zeitraum 15. April bis voraussichtlich 9. September. Umleitungen werden jeweils weiträumig ausgeschildert.
Bürgerentscheid Stadt-Umland-Bahn
Antworten auf wichtige Fragen.
Bauaufsichtsamt - Zentrale Planannahme
Hier werden alle eingehenden Anträge entgegengenommen, erfasst und auf Vollständigkeit geprüft. Bauanträge, die wesentliche Mängel aufweisen und dadurch nicht bearbeitungsfähig sind, werden an den Antragsteller zurückgegeben. Eine Abgabe der Pläne bei einzelnen Sachbearbeitern*innen ist nicht mehr möglich. Erst nach Vollständigkeit der Unterlagen werden diese an die Sachbearbeiter*innen weitergegeben. Das heißt erst dann steht fest, wer „Ihren“ Antrag bearbeiten wird.
Konzept zum Verkehr im Stadtsüden liegt vor
Es zeigt auf, wie der Siemens Campus, die Technische und die Naturwissenschaftliche Fakultät umweltfreundlich und nachhaltig an den Verkehr angebunden werden können.
Umfassende Baumaßnahmen in der Drausnick-/Kurt-Schumacher-Straße
Sperrungen im Zeitraum 15. April bis voraussichtlich 9. September. Umleitungen werden jeweils weiträumig ausgeschildert.
Bürgerentscheid Stadt-Umland-Bahn
Antworten auf wichtige Fragen.
Bauaufsichtsamt - Zentrale Planannahme
Hier werden alle eingehenden Anträge entgegengenommen, erfasst und auf Vollständigkeit geprüft. Bauanträge, die wesentliche Mängel aufweisen und dadurch nicht bearbeitungsfähig sind, werden an den Antragsteller zurückgegeben. Eine Abgabe der Pläne bei einzelnen Sachbearbeitern*innen ist nicht mehr möglich. Erst nach Vollständigkeit der Unterlagen werden diese an die Sachbearbeiter*innen weitergegeben. Das heißt erst dann steht fest, wer „Ihren“ Antrag bearbeiten wird.