Service für Jugendliche & Junge Menschen
Junge Erwachsene sind wichtige Pfeiler der Gesellschaft – heute und in der Zukunft. Daher gilt es, den vielfältigen Bedürfnissen junger Menschen gerecht zu werden. Dazu zählen vor allem Bildung, Förderung, Schutz sowie gesellschaftliche und politische Teilhabe. Zu diesem Zweck bieten wir zahlreiche Leistungen, Beratungsangebote und Informationen an.
Häufig gesucht
Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft
Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
Fahrerlaubnis; Beantragung für begleitetes Fahren ab 17
Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses
Personalausweis; Beantragung
Wohnsitz; Anmeldung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.
Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft
Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
Fahrerlaubnis; Beantragung für begleitetes Fahren ab 17
Führungszeugnis; Beantragung eines einfachen Führungszeugnisses
Personalausweis; Beantragung
Wohnsitz; Anmeldung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.
Service A-Z
Fahrerlaubnis für Bus und Lkw; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer
Die Fahrerlaubnisse für Lkw und Bus gelten nur befristet. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Führerschein; Anordnung von Probezeitmaßnahmen
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese - mit Ausnahme der Klassen AM, L und T - auf Probe erteilt. Der Fahranfänger unterliegt in der Probezeit besonderen Regeln, die der hohen Unfallgefährdung entgegenwirken sollen.
Führerschein; Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Sofern Sie eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen bzw. besaßen, kann Ihnen unter vereinfachten Voraussetzungen eine allgemeine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen erteilt werden.
Führerschein; Beantragung des Umtausches
Die alten Papierführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin. Sie müssen daher rechtzeitig durch den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden.
Führerschein; Beantragung einer Karteikartenabschrift
Eine sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.
Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
Führerschein; Beantragung wegen Ablauf der Gültigkeit
Die neuen Kartenführerscheine werden in ihrer Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.
Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Bürgergeld; Beantragung
Wenn Sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, dann können Sie Bürgergeld beantragen.
Bürgergeld; Beantragung eines Darlehens in bestimmten akuten Notsituationen
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie auf Antrag in akuten Notsituationen ein Darlehen vom Jobcenter erhalten, wenn Sie einen eigentlich aus dem Regelbedarf zu deckendem Betrag nicht selbst aufbringen und Sie die Zahlung auch nicht aufschieben können.
Bürgergeld; Beantragung für einmalige Leistungen
Umzug, Schwangerschaft, Geburt: Wenn Ihnen für bestimmte Situationen in Ihrem Leben das Geld fehlt, können Sie einmalige Leistungen beantragen.
Kommunale Informations- und Kommunikationstechnik; Informationen zum Benutzerservice
Der EDV-Benutzerservice gewährleistet einen reibungslosen Einsatz und eine koordinierte Nutzung der EDV bei kommunalen Behörden.
Fahrerlaubnis für Bus und Lkw; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer
Die Fahrerlaubnisse für Lkw und Bus gelten nur befristet. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Führerschein; Anordnung von Probezeitmaßnahmen
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese - mit Ausnahme der Klassen AM, L und T - auf Probe erteilt. Der Fahranfänger unterliegt in der Probezeit besonderen Regeln, die der hohen Unfallgefährdung entgegenwirken sollen.
Führerschein; Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Sofern Sie eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen bzw. besaßen, kann Ihnen unter vereinfachten Voraussetzungen eine allgemeine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen erteilt werden.
Führerschein; Beantragung des Umtausches
Die alten Papierführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin. Sie müssen daher rechtzeitig durch den aktuellen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden.
Führerschein; Beantragung einer Karteikartenabschrift
Eine sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.
Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen
Führerschein; Beantragung wegen Ablauf der Gültigkeit
Die neuen Kartenführerscheine werden in ihrer Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.
Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde
Bürgergeld; Beantragung
Wenn Sie nicht genügend Geld zur Verfügung haben, um Ihren notwendigen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren, dann können Sie Bürgergeld beantragen.
Bürgergeld; Beantragung eines Darlehens in bestimmten akuten Notsituationen
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie auf Antrag in akuten Notsituationen ein Darlehen vom Jobcenter erhalten, wenn Sie einen eigentlich aus dem Regelbedarf zu deckendem Betrag nicht selbst aufbringen und Sie die Zahlung auch nicht aufschieben können.
Bürgergeld; Beantragung für einmalige Leistungen
Umzug, Schwangerschaft, Geburt: Wenn Ihnen für bestimmte Situationen in Ihrem Leben das Geld fehlt, können Sie einmalige Leistungen beantragen.
Kommunale Informations- und Kommunikationstechnik; Informationen zum Benutzerservice
Der EDV-Benutzerservice gewährleistet einen reibungslosen Einsatz und eine koordinierte Nutzung der EDV bei kommunalen Behörden.
Aktuelles für junge Menschen
E-Scooter in Erlangen
Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen und Kontaktdaten zum E-Scooter-Sharing.
Parken in Erlangen
Auf öffentlichen Parkplätzen in der Innenstadt betragen die Gebühren seit März 2024 in der ersten halben Stunde einen Euro. Für jede weitere Stunde werden 2,60 Euro pro Stunde fällig. Die Gebühr für den Großparkplatz liegt bei 1,50 Euro pro Stunde. Parkgebühren werden nur an Werktagen fällig.
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
Unterstützung und Begleitung der Ausbildung
Montre-moi ta ville!
Das Jubiläumsprojekt "Zeig mir Deine Stadt!" in Rennes
E-Scooter in Erlangen
Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen und Kontaktdaten zum E-Scooter-Sharing.
Parken in Erlangen
Auf öffentlichen Parkplätzen in der Innenstadt betragen die Gebühren seit März 2024 in der ersten halben Stunde einen Euro. Für jede weitere Stunde werden 2,60 Euro pro Stunde fällig. Die Gebühr für den Großparkplatz liegt bei 1,50 Euro pro Stunde. Parkgebühren werden nur an Werktagen fällig.
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
Unterstützung und Begleitung der Ausbildung
Montre-moi ta ville!
Das Jubiläumsprojekt "Zeig mir Deine Stadt!" in Rennes