Serviceportal - Umwelt & Natur
Erlangen ist eine Umweltstadt – und das nicht erst seit 2019, als die Stadt den Klimanotstand ausgerufen hat. Umwelt-, Natur- und Klimaschutz spielen hier schon lange eine übergeordnete Rolle. Um die Atmosphäre, die Tier- und Pflanzenwelt, den Boden und die Menschen jedoch effektiv vor schädlichen Einflüssen schützen zu können, braucht es jede Menge Informationen, (Förder-) Leistungen und natürlich auch verbindliche Regeln. Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen – von Artenschutz bis Umweltberatung.
Service A-Z
Abfallrecht; Vollzug
Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Anzeige
Wer Abfälle sammeln, befördern handeln oder makeln möchte, hat die Tätigkeit vor Aufnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Beantragung einer Erlaubnis
Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
Abwasser; Zahlung von Entwässerungsbeiträgen
Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Abwasserentsorgung; Beantragung einer Genehmigung für das Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft
Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeige der Errichtung und von wesentlichen Änderungen
Artenschutzrecht; Informationen zum Vollzug
Viele Tier- und Pflanzenarten sind stark gefährdet. Deshalb regeln völkerrechtliche Verträge, EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht den Handel mit gefährdeten Arten. Sie schützen aber auch vor Zugriffen auf diese Arten und ihre Lebensstätten/Standorte in freier Natur.
Bannwald; Erklärung
Abfallrecht; Vollzug
Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Anzeige
Wer Abfälle sammeln, befördern handeln oder makeln möchte, hat die Tätigkeit vor Aufnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Beantragung einer Erlaubnis
Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren
Abwasser; Zahlung von Entwässerungsbeiträgen
Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang
Abwasserentsorgung; Beantragung einer Genehmigung für das Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Abwasserentsorgung; Beantragung eines Grundstücksanschlusses
Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft
Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeige der Errichtung und von wesentlichen Änderungen
Artenschutzrecht; Informationen zum Vollzug
Viele Tier- und Pflanzenarten sind stark gefährdet. Deshalb regeln völkerrechtliche Verträge, EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht den Handel mit gefährdeten Arten. Sie schützen aber auch vor Zugriffen auf diese Arten und ihre Lebensstätten/Standorte in freier Natur.
Bannwald; Erklärung
Aktuelles
Klima-Aufbruch
Mit dem Klima-Aufbruch macht sich Erlangen auf den Weg in die Klimaneutralität. Welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen und was Sie ganz persönlich tun können erfahren Sie hier.
Heizung
Informationen zum Heizungstausch und zur kommunalen Wärmeplanung.
Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung in Erlangen
Die Stadt Erlangen hat sich zum Ziel gesetzt unter Berücksichtigung des 1,5°C-Zieles so schnell wie möglich klimaneutral zu werden. Dies ist in Anbetracht der Klimakrise ein notwendiger und sehr wichtiger Schritt für eine lokale, regionale und globale zukunftsfähige Entwicklung. Die Kommunale Wärmeplanung kann dabei unterstützen.
Wichtige Informationen rund um den Heizungstausch
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und zum Heizungstausch.
Klima-Aufbruch
Mit dem Klima-Aufbruch macht sich Erlangen auf den Weg in die Klimaneutralität. Welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen und was Sie ganz persönlich tun können erfahren Sie hier.
Heizung
Informationen zum Heizungstausch und zur kommunalen Wärmeplanung.
Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung in Erlangen
Die Stadt Erlangen hat sich zum Ziel gesetzt unter Berücksichtigung des 1,5°C-Zieles so schnell wie möglich klimaneutral zu werden. Dies ist in Anbetracht der Klimakrise ein notwendiger und sehr wichtiger Schritt für eine lokale, regionale und globale zukunftsfähige Entwicklung. Die Kommunale Wärmeplanung kann dabei unterstützen.
Wichtige Informationen rund um den Heizungstausch
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und zum Heizungstausch.